Die Bundesregierung plant eine Absenkung der EEG-Umlage. Das bestätigt das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage von photovoltaik. Der Plan sieht vor, dass ab 1. Januar 2021 die Finanzierung der Energiewende nicht mehr ausschließlich von privaten und mittelständischen Stromverbrauchern. Vielmehr sollen teilweise Mittel aus dem Bundeshaushalt auf das EEG-Konto fließen.
So zumindest sieht es ein Entwurf zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Verordung (EEV) vor, den das Wirtschaftsministerium erarbeitet hat. Denn die Übertragungsnetzbetreiber müssen diese Steuermittel in Zukunft bei der Berechnung der EEG-Umlage als Einnahme auf dem EEG-Konto mit einpreisen.
Absenkung im Klimaschutzprogramm vereinbart
Mit dem Änderungsentwurf des EEV setzt die Bundesregierung einen Beschluss aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um, das im Oktober des vergangenen Jahres verabschiedet wurde. Es sieht regulär eine Absenkung der EEG-Umlage um 0,25 Cent pro Kilowattstunde vor. In den darauf folgenden Jahren kommen jährlich weitere 0,25 Cent pro Kilowattstunde Absenkung hinzu. Damit sinkt die EEG-Umlage im Jahr 2022 um 0,5 Cent der dann eigentlich zu zahlenden Höhe. Im Jahr 2023 zahlen die Verbraucher 0,625 Cent pro Kilowattstunde weniger als eigentlich für die Finanzierung der Energiewende notwendig wäre.
Ressortabstimmung hat begonnen
Der Entwurf ist nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit in der Abstimmung mit den betroffenen Ressorts wie beispielsweise das Bundesfinanzministerium. Schließlich muss dieses die entsprechenden Gelder im Haushalt verbuchen und zur Verfügung stellen. Das Finanzministerium legt auch die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fest. Finanziert wird diese Absenkung der EEG-Umlage nicht etwa aus Steuermitteln. Vielmehr sieht das Klimaschutzprogramm vor, dass dafür ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe verwendet wird, die ebenfalls im kommenden Jahr beginnt. (su)
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