Betreiber von Solaranlage in Österreich müssen keine zusätzlichen Pauschalen für den Netzanschluss ihres Generators zahlen, wenn dieser bereits für den Stromverbrauch bezahlt ist. Darauf weißt der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Handelsgerichts Wien hin. Dieses hat jetzt in erster Instanz in einem konkreten Fall entschieden, dass der Netzbetreiber eine bereits bezahlte Anschlussleistung – beispielsweise für den Strombezug – kein zweites Mal in Rechnung stellen darf, wenn eine Photovoltaikanlage angeschlossen wird und der Netzanschluss unverändert bleibt.
Rechtsgutachten bestätigt
Beim Rechtsstreit ging es um den Netzanschluss einer Solaranlagen auf einem Dach des Flughafens Wien. Der Flughafenbetreiber weigerte sich, die doppelte Netzanschlussgebühr zu zahlen, die der Netzbetreiber verlangte. Er berief sich auf eine vorliegende Entscheidung der Regulierungskommission der E-Control, die ganz klar eine Doppelverrechnung ausschließt. Mit dem jetzigen Urteil bestätigt das Wiener Handelsgericht diese Entscheidung und auch ein Rechtsgutachten von PV Austria. In beiden wurde eindeutig dargestellt, dass die Kosten zu verrechnen sind. Der zuständige Netzbetreiber hatte ein gegenteiliges Gutachten anfertigen lassen.
Unsicherheit in der Branche
Der Netzanschluss in Österreich ist ein heißes Eisen. Denn die Kapazitäten sind aufgrund der jahrelangen Verzögerungen bei der Ertüchtigung des Netzes für die Energiewende rar. Zudem laufen seit fast zwei Jahren Gespräche zwischen unterschiedlichen Institutionen und Politik zur korrekten Verrechnung der Netzzutrittspauschale neuer Photovoltaikanlagen. Dementsprechend lange begleite die Unsicherheit jedes neue Photovoltaikprojekt. Für weitere Unsicherheit sorgte ein Leitfaden der E-Control der wiederum die Auslegung der Netzbetreiber teilt.
Wegweisendes Urteil
Das jetzt gefallene Urteil stellt die Sachlage zugunsten der Anlagenbetreiber eindeutig klar. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Transparenz. Seit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ELWOG) im Juni 2021 wurde die Photovoltaikbranche mit der Frage der Berechnung der Netzanschlussgebühren alleine gelassen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil das wegweisend ist“, erklärt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
Weitere Verfahren sind noch anhängig
Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig. Ob seitens des Netzbetreibers das Urteil akzeptiert wird, oder ob dieser doch noch Einspruch gegen das Urteil einlegt, ist noch offen. Das ist wichtig. Denn nach Angaben von PV Austria laufen noch zwei weitere Fälle zur Verrechnung der Netzzutrittspauschale bei den zuständigen Landesgerichten. (su)
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