Das Amtsgericht Aachen hat am 1. Februar das Insolvenzverfahren gegen die Photon Europe GmbH offiziell eröffnet. Dies sei auf den Antrag der Firma erfolgt, der im Dezember eingereicht worden sei, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der photovoltaik. Weitere Details zum Verfahren waren zunächst nicht zu bekommen.
Der Sprecher des vorläufigen und auch weiter im Amt bleibenden Insolvenzverwalters Andre Seckler von der Kanzlei Kebekus & Zimmermann kündigte eine Mitteilung an. Derzeit liefen noch Gespräche mit Interessenten im Sinne einer „übertragenen Sanierung“, die demnächst abgeschlossen werden sollen.
Inwiefern ein Insolvenzverfahren wirklich sinnvoll ist, muss sich zeigen. Nach einem der photovoltaik vorliegenden Schreiben der Anwaltskanzlei Kebekus & Zimmermann beläuft sich das zum Verkauf stehende bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen auf „lediglich etwa EUR 60.000“. Die Rechte an der Marke „Photon“ liegen bei der Gesellschafterin der Photon Europe GmbH, der Photon Holding GmbH.
Ein Insolvenzverwalter muss nicht sofort wissen, wie viel Vermögen vorhanden ist. Er hat einige Zeit nach Eröffnung des Verfahrens beim Gericht, um einen genauen Bericht über den Stand des Verfahrens, die bisher getroffenen Maßnahmen und den Umfang und die Beschaffenheit der Insolvenzmasse abzugeben." Der Bericht liegt in der Regel eine Woche vor dem gerichtlichen Berichtstermin und gleichzeitigem Termin zur Gläubigerversammlung für die Gläubiger beim Insolvenzgericht zur Einsicht aus", erklärt Martin Heidrich, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Kanzlei White & Case. "Die Gläubiger können auch an dem Gläubigertermin teilnehmen oder nach Durchführung des Gläubigertermins den Bericht beim Insolvenzverwalter abfordern."
Aborechnungen von anderer Firma
Seit Mitte Januar verschickt bereits eine neu gegründete Photon Publishing GmbH Rechnungen an Abonnenten der Photon. Auf einem beiliegenden Zettel wird erklärt, „die Abrechnung des Abonnements wird zukünftig von der Photon Publishing GmbH und nicht mehr von der Photon Europe GmbH und der Photon USA Corp. vorgenommen“. Die Rechnungen enthalten keine Handelsregisternummer. Als Geschäftsführerin firmiert Annegret Kreutzmann, die auch schon Geschäftsführerin der insolventen Photon Europe ist. Erst seit heute ist ein Handelsregistereintrag beim Amtsgericht Aachen zu finden. Weitere Erklärungen, warum sie Geld an eine neue Firma überweisen sollen, gibt es für die Abonnenten nicht.
Es ist unklar, ob Abonnenten gleichzeitig auch von der Photon Europe zur Zahlung verpflichtet werden können. Es ist auch unklar, wieso die Photon Publishing die Abonnentendaten übernehmen kann. „Ich kann mich als Pressesprecher des Insolvenzverwalters der Photon Europe GmbH nicht zu anderen Gesellschaften äußern“, sagt Holger Voskuhl, Pressesprecher des Insolvenzverwalters der Photon Europe. „Fakt ist: Es gibt für die Photon Europe GmbH bis jetzt noch keinen unterschriebenen Kaufvertrag“. Sie seien in intensiven Verhandlungen mit einem Investor und gingen davon aus, zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen. Die Zeit drängt, da bereits vor dem Insolvenzantrag im Dezember Gehälter nicht mehr gezahlt wurden. Bernd Schüssler, ehemals Pressesprecher der Photon Europe, jetzt Pressesprecher von Photon Publishing GmbH erklärt, dass sein Unternehmen in den nächsten Tagen eine Presseerklärung dazu veröffentlichen will.
Im Prinzip ist es möglich, einen Betriebsübergang nach §613a BGB zu planen. Dann müssen die Arbeitsverhältnisse übernommen werden. Von der Höhe des Kaufpreises hängt ab, wie Geld zur Verfügung steht, um die Verbindlichkeiten der Photon Europe zu bedienen. Da die Markenrechte nicht bei der Photon Europe liegen, könnten die Gläubiger der Photon Europe bei dieser rechtlichen Konstruktion weitgehend leer ausgehen, obwohl die neue GmbH den gleichen Gesellschaftern gehört wie die insolvente Firma und von der gleichen Geschäftsführerin geleitet wird. (Sandra Enkhardt/Michael Fuhs)