Die ersten Vorschläge für den Weiterbetrieb von bestehenden Photovoltaikanlagen nach Auslaufen der Einspeisevergütung liegen auf dem Tisch. Das ist unter anderem für Landwirte interessant, die oft zu den Investoren der ersten Stunde zählen.
Demnächst ist es so weit. Die 20jährige Förderung der ersten Photovoltaikanlagen läuft aus. Unter den ersten Investoren sind auch viele Landwirte, die die Chance genutzt haben, ihre großen Dächer mit Solarmodulen zu bestücken. Sie stehen jetzt vor der Frage: Was mit mit dem Solargenerator machen, wenn es keine Einspeisevergütung mehr gibt.
Investition wieder eingespielt
Die Einspeisevergütung ist eigentlich für den Weiterbetrieb nicht wirklich notwendig – zumindest nicht in der bisherigen Höhe. Denn die Vergütung durch das EEG wurde von Anfang an so berechnet, dass sich die Anlagen innerhalb des Förderzeitraums von 20 Jahren zumindest refinanzieren. In der Regel haben sie sogar eine Rendite abgeworfen. Doch selbst geringste Einspeisebeträge können die Betreiber der ältesten EEG-Anlagen nicht mehr erwarten, die notwendig sind, um die trotzdem noch anfallenden laufenden Kosten zu bezahlen.
Auf Eigenverbrauch umstellen
Denn die Betreiber dürfen den Strom nicht einfach weiter an die Netzbetreiber liefern, die diesen bisher an der Börse vermarktet haben. Das verbietet das Energiewirtschaftsgesetz. Eine Möglichkeit ist, auf den Eigenverbrauch umzustellen. „Dieser Wunsch ginge aber mit einer notwendigen technischen Anlagenumrüstung einher“, erklärt Susanne Jung vom Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Zunächst müsste der Wechselrichter die Möglichkeit des Eigenverbrauchs auch zulassen. Dazu kommt noch, dass der selbst verbrauchte Strom gemessen werden muss. Außerdem muss auch noch der Reststrom vermarktet werden.
Solarstrom zum Festpreis kaufen
Hier liegt die Chance für Stadtwerke oder Verteilnetzbetreiber, mit den Altanlagen ein neues Dienstleistungsstandbein im Zuge der Energiewende schaffen. Der Schweriner Stromversorger und Verteilnetzbetreiber Wemag hat dazu schon eine Idee. Er kauft den Strom zu einem jährlich fest vereinbarten Preis und vermarktet ihn an ihre Kunden direkt weiter – ohne mühsamen Umweg über die Börse. Dieser Jahresfixpreis ist mit einer sogenannten Preisgleitklausel versehen, die sich wiederum an den Marktbedingungen orientiert.
Welche Möglichkeiten außerdem noch entwickelt werden, lesen Sie im aktuellen Spezial „Eigenstrom für Landwirte“, das die Fachzeitschrift photovoltaik in Zusammenarbeit mit der DLG veröffentlicht hat. Hier steht es zum kostenlosen Download zur Verfügung.