In seiner Stellungnahme kritisiert der ZVEH unter anderem fehlende Anreize zum Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen, die ab Januar 2021 aus der Förderung fallen. Stattdessen machen zusätzliche Kosten die Weiternutzung und Einspeisung eigenerzeugten Stroms deutlich unattraktiver.
Denn Photovoltaikanlagen Speichersysteme, Wärmepumpen, Energiemanagementsysteme, intelligente Gebäudesteuerungen, Kommunikations- und Ladeeinrichtungen für Elektromobilität sind die wesentlichen Bausteine der Energiewende. Sie sind die Domäne des Elektrohandwerks, die mit mehr als 50.000 Betrieben im ZVEH vertreten sind.
Enorme Potenziale bleiben ungenutzt
Für den ZVEH ist daher nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber mit dem Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) die enormen Potentiale zur Beschleunigung der Energiewende ungenutzt lässt und darauf verzichtet, Besitzer privater Solaranlagen als Treiber und Multiplikator einer erfolgreichen Energiewende stärker einzubinden. „Der im EEG 2021 skizzierte Ausbaupfad für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist unterambitioniert. Die Konzepte zur Integration von Erzeuger- und Verbrauchsanlagen in Stromnetze und Märkte sind nicht ausgereift“, kritisiert ZVEH-Präsident Lothar Hellmann. „Auf diese Weise können die im Klimaschutzpaket verankerten Ziele nicht erreicht werden!“
Zu späte Reaktion des Gesetzgebers
Erfreulich ist aus Sicht des ZVEH zwar, dass sich das EEG 2021 mit dem Weiterbetrieb aus der Förderung fallender Photovoltaikanlagen befasst. Dies geschieht jedoch viel zu spät. So war seit Jahren bekannt, dass Ende 2020 die ersten 10.000 und bis 2025 sogar 130.000 Anlagen aus der Förderung fallen.
Auf den dringenden Handlungsbedarf war vom ZVEH – wie auch von anderen Marktakteuren – immer wieder hingewiesen worden. Vorgelegt wurde der Gesetzentwurf vom BMWi jedoch erst wenige Monate vor dem seit 20 Jahren bekannten Förderstopp. Überdies wurden wichtige Marktteilnehmer im Vorfeld nicht ausreichend eingebunden.
Fehlende Anreize für den Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen
Der nun vorgelegte Entwurf für das EEG 2021 ist nach Ansicht des ZVEH nicht angetan, Besitzer ausgeförderter Solaranlagen zum Weiterbetrieb zu motivieren. So sehen sich diese aufgrund des Wegfalls der Förderung nicht nur mit drastisch sinkenden Einnahmen konfrontiert, wenn sie sauberen, selbst erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen.
Entscheiden sie sich dafür, den erzeugten Strom selbst zu nutzen, kommen – neben der EEG-Umlage – sogar zusätzliche Kosten auf sie zu. Denn der Gesetzesentwurf sieht in diesem Fall eine Verpflichtung zur Installation intelligenter Messeinrichtungen für Anlagen ab einer Leistung von einem Kilowatt vor. Da eine Bereitstellungsgebühr für die smarten Messgeräte (Smart Meter) erhoben wird, müssen Anlagenbetreiber mit monatlichen Mietkosten rechnen. Der Weiterbetrieb der Anlage wird dadurch noch unattraktiver.
Kritik übt der ZVEH nicht an dem für die Digitalisierung der Stromnetze unverzichtbaren Roll-out intelligenter Messeinrichtungen, sondern an dem Schwellenwert (ein Kilowatt). Diesen hält der Verband für viel zu niedrig, da von der Ausstattungspflicht bereits sehr kleine Anlagen betroffen wären, für deren Besitzer die intelligenten Messgeräte einen unnötigen Kostentreiber darstellen würden.
Ausbau der dezentralen Energieversorgung gefährdet
Sollte als Folge mangelnder Investitionsanreize der Anteil privater, ins öffentliche Netz einspeisender Solaranlagen in großem Maße sinken, würde dies nicht nur den Ausbau der dezentralen Energieversorgung konterkarieren. Auch die Klimaziele der Bundesregierung wären gefährdet. Zudem bestünde bei gleichzeitiger Reduktion der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen die Gefahr einer Versorgungslücke.
EEG-Umlage abschaffen
Um weitere Anreize für eine dezentrale Stromerzeugung zu schaffen, setzt sich der ZVEH schon seit langem für die Streichung der EEG-Umlage, für mehr Flexibilität im Hinblick auf die Nutzung eigenerzeugten Stroms sowie für eine bezahlbare Energiewende ein. „Gebäudenutzern und Anlagenbetreibern muss es ermöglicht werden, selbst erzeugte Energie flexibel zu speichern, zu nutzen oder ins Netz einzuspeisen. Dies wird jedoch durch bürokratische Hürden und unnötige Kosten verhindert“, warnt Daniel Erdmann, Referent Technik und Wirtschaft beim ZVEH.
Der ZVEH appelliert an den Gesetzgeber, die noch verbleibenden Monate bis zum Inkrafttreten des EEG 2021 zu nutzen, um in den Dialog mit allen relevanten Marktakteuren zu treten und die Gesetzesvorlage an entscheidenden Stellen nachzubessern. (HS)
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