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Solarparkbeteiligung: Kommunen bekommen 0,2 Cent pro Kilowattstunde

Nun können Unternehmen damit jene Kommunen, in denen neue Freiflächenanlagen entstehen, ab sofort ohne Gegenleistung mit 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an den Einnahmen aus der Erzeugung klimafreundlichen Solarstroms beteiligen. Unternehmen müssen bei der Umsetzung der kommunalen Beteiligung allerdings zahlreiche rechtliche Aspekte beachten: So darf die Vereinbarung unter anderem erst nach Aufstellung des Bebauungsplans mit der Kommune geschlossen werden.

Um diese und weitere rechtliche Fragen zu adressieren und die vertragliche Ausgestaltung zwischen Projektierer und Kommune zu unterstützen, hat der BSW von einer Berliner Anwaltskanzlei einen Mustervertrag und ein dazugehöriges Hinweispapier erstellen lassen. Das Arbeitspaket umfasst zudem eine Absichtserklärung, mit der sich Solarpark-Betreiber bereits frühzeitig dazu bereit erklären können, die gesetzlichen Möglichkeiten nach Paragraf 6 im EEG anzuwenden.

Neben der kommunalen Beteiligung ist eine weitere Maßnahme zur Absicherung der hohen Akzeptanz von Solarparks in der Bevölkerung ihre Naturverträglichkeit. Hierzu hat der BSW gemeinsam mit dem Naturschutzbund (NABU) im Frühjahr gemeinsame Naturschutz-Standards für ebenerdig errichtete Solarparks entwickelt. Das Paket „Kommunale Beteiligung“ kann beim BSW bezogen werden. (nhp)

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