Das Bundeskabinett hat eine Novelle zur Anpassung der Energiepreisbremsen beschlossen. Hier geht die Regierung auf die Kritik der Wärmepumpenbranche ein und beschließt eine Absenkung des Referenzpreises für Strom zum Betrieb von Wärmepumpen und anderen strombetriebenen Heizungen. Denn bisher gilt auf für den Heizstrom der einheitliche Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Alles darüber wird über die Strompreisbremse vom Bund ausgeglichen.
Niedrigpreis bis 30.000 Kilowattstunden im Jahr
Diesen Referenzpreis will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) aber jetzt auf 28 Cent pro Kilowattstunde absenken. Dieser soll für einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden gelten.
Denn der bisher hohe einheitliche Referenzpreis führe bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit, begründet das BMWK die jetzige Entscheidung zur Absenkung. Denn mit dem hohen Referenzpreis werden die Haushalte gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet.
Wärmepumpennutzer bisher benachteiligt
Das BMWK verweist dazu auf die Tarife der Versorger, die Heizstrom in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen anbieten als Haushaltsstrom. Allerdings sind auch hier die Preise stark gestiegen. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) bestätigt diese Einschätzung. „Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Heizstromtarife in der Regel knapp über 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde führte zu einer sozialen Schieflage, die nun korrigiert wurde. Das stellt eine wichtige sozialpolitische Maßnahme dar, die Endverbraucher, die bereits in eine klimafreundliche Heizung investiert haben, spürbar entlastet“, erklärt Sabel.
Zu niedriger Verbrauch angenommen
Die vorgesehene Anpassung des Referenzpreises für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde entlaste Wärmepumpennutzer spürbar. „Mit ihrem Entwurf korrigiert die Bundesregierung an wesentlichen Stellen Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes, das im Dezember unter großem Zeitdruck beschlossen wurde“, betont Martin Sabel. „So ist für die Berechnung des Entlastungskontingents häufig eine zu niedrige Jahresverbrauchsprognose angenommen worden, wodurch zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen aus dem Raster fielen und nicht ausreichend von der Strompreisbremse berücksichtigt wurden“, erklärt er.
Klarheit für den Umstieg geschaffen
Dies hätten besonders Haushalte zu spüren bekommen, die von einer Gasheizung zur Wärmepumpe wechseln wollten. Denn diese wurden von der Energiepreisbremse überhaupt nicht erfasst. Mit der jetzigen Entscheidung werde für Betreiber neu eingebauter Wärmepumpen bei der Strompreisbremse mehr Klarheit geschaffen. Allerdings mahnt der BWP nicht nur eine zeitlich begrenzte Strompreisbremse an, sondern eine langfristige Entlastung, um die Wärmpumpe für Hauseigentümer attraktiver zu machen. (su)