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Niedersachsen fördert Stromspeicher und E-Ladetechnik

Bedingung ist, dass die Akkus mit einer neuen Photovoltaikanlage (mindestens vier Kilowatt) betrieben werden. Oder dass eine bestehende Anlage bei Einbau des Speichers um mindestens vier Kilowatt erweitert wird. Zusätzlich werden folgende Boni gewährt:

  • 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden),
  • 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte Solaranlagenleistung über zehn Kilowatt liegt,
  • 20 Euro pro Quadratmeter Modulfläche für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen.
  • Die Förderhöhe ist auf maximal 50.000 Euro begrenzt und bis zu einer Höhe, bei der das Verhältnis von Anlagengröße der Photovoltaik zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 Kilowatt der neu zu errichtenden Photovoltaikanlage je eine Kilowattstunde des Batteriespeichers beträgt.

    Nicht förderfähig sind Eigenbausysteme und Prototypen, gebrauchte Systeme sowie Leasingmodelle. Es ist möglich, die Ladesförderung mit anderen Finanzierungshilfen des Bundes und der EU zu koppeln, wenn diese das zulassen.

    Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung. Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Spätestens zwölf Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der N-Bank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2022 möglich.

    Die Förderhöhe sei attraktiv, besonders zukunftsweisend seien die zusätzlich gewährten Anreize zur Installation einer Solartankstelle für das Laden von E-Autos oder Module über PKW Stellplätzen. „Das ist eine Traumkombination für den Klimaschutz“, kommentierte Carsten Körnig vom Bundesverband der Solarwirtschaft. „Die Solaranlage auf dem Dach oder Carport, der Batteriespeicher im Keller und die Solartankstelle für das E-Auto vor der Haustür.“ (HS)

    Nähere Informationen zur Förderung in Niedersachsen:

    für private Haushalte

    für Kommunen und Unternehmen