Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen in der Schweiz wird neu organisiert. So sind in Zukunft allein die Kantone für die Förderung zuständig und bekommen im Gegensatz finanzielle Mittel vom Bund zur Umsetzung.
Wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt, startet das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen in der Schweiz neu organisiert ins Jahr 2017. Bereits seit sieben Jahren wird über dieses Programm die energetische Sanierung von Gebäuden und der Einsatz erneuerbarer Energien – vor allem für die Gebäudeheizung – unterstützt. Einige Kantone fördern sogar den Bau von Photovoltaikanlagen, wobei die meisten Kantone vor allem auf die Gebäudedämmung setzen. Wenn die Kantone den Einsatz von neuen Technologien fördern, geht es vor allem um die Installation von Wärmepumpen, solarthermischen oder Biomasseheizungen sowie die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik.
Kantone komplett zuständig
Das Gebäudeprogramm läuft auch im Jahr 2017 nahtlos weiter, betont das BFE. Allerdings wird es einige organisatorische Änderungen geben. So war bisher der Bund vor allem für die Förderung der Modernisierung der Gebäudehülle zuständig. Die Kantone hingegen haben die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung übernommen. Diese Zweiteilung in einen von Bern aus zentral gesteuerten und einen kantonal verantworteten Teil der Förderung wird aufgehoben. Jetzt sind die Kantone komplett für die Umsetzung des Gebäudeprogramms zuständig. Damit könnten diese ihre Förderangebote noch gezielter auf ihre Region und ihre finanziellen Möglichkeiten ausrichten, begründet das BFE die Neuordnung der Förderzuständigkeit.
Kantone müssen Förderprogramm auflegen
Eine zweite Neuerung ergibt sich hinsichtlich der zweckgebundenen Mittel aus der CO2-Abgabe. Diese bezahlt der Bund den Kantonen jetzt ausschließlich in Form von Globalbeiträgen aus. Dazu müssen die Kantone ein entsprechendes Förderprogramm im Gebäudehüllenbereich auflegen, das auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) basiert. Immerhin werden die Mittel, die maximal aus der CO2-Teiluzweckbindung für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehen, nach der Verabschiedung der Energiestrategie am 30. September 2016 von 300 auf 450 Millionen Franken im kommenden Jahr steigen. Denn erst dann wird die Energiestrategie in Kraft treten. Außerdem wird die bisherige Befristung des Gebäudeprogramms bis 2019 durch die Energiestrategie 2050 aufgehoben und der Verteilerschlüssel der Globalbeiträge angepasst. Diese werden jetzt in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Letzterer finanziert die kantonalen Fördermaßnahmen im Verhältnis zwei zu eins.
Mit dieser Neuordnung, die in einer revidierten CO2-Verordnung festgelegt wurde setzt der Bund die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte um, erklärt das BFE. Die jeweilgen Maßnahmen, die die Kantone fördern, sind auf der Internetseite des Gebäudeprogramms aufgelistet. (Sven Ullrich)