Der Bundesrat hat dem Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt. Damit steigen in Zukunft die Anforderungen an die Betreiber und Errichter der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Denn neue Ladepunkte müssen künftig über eine Schnittstelle verfügen, über die Standortinformationen und dynamische Daten wie etwa der Belegungsstatus übermittelt werden. Dadurch soll es für Kunden einfacher werden, eine freie Ladesäule in der Umgebung zu finden.
Kartenleser werden Pflicht
Außerdem steigen die Anforderungen an die Möglichkeiten zur Bezahlung. Denn künftig müssen die neu gebauten Ladesäulen einen Kartenleser haben. Alternativ kann der Betreiber der Ladesäulen – im Falle von mehreren Ladepunkten an einem Ort – auch ein System für die bargeldlose Zahlung in unmittelbarer Nähe einrichten. Voraussetzung ist immer, dass die Kunden immer mit einer gängigen Debit- oder Kreditkarte zahlen können. Immerhin reicht es, wenn dies kontaktlos durch Vorhalten der Karte funktioniert.
Diese Regelung stößt in der Energiewirtschaft auf heftige Kritik. Denn diese befürchtet, dass die Kosten für die Ladeinfrastruktur durch den verpflichtenden Einbau eines Kartenlesers unnötig steigen. „Unser Ziel und zentraler Leitgedanke muss es sein, die Elektromobilität in den nächsten Jahren voranzubringen. Eine Verpflichtung zum Einbau von Kartenlesegeräten in allen Ladesäulen ist hierfür kontraproduktiv“, wettert Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Regelungen verteuern den Ladestrom
Sie sieht in den Kartenlesern eine veraltete Technologie, die den Preis für den Ladestrom verteuert. Denn klar sei, dass die Kosten für den Einbau und den Betrieb der Kartenleser auf den Ladepreis umgelegt werden. „Das kann nicht im Sinne der Verbraucher sein. Flexible und kostengünstige Lösungen sind nur digital möglich. Darüber hinaus wird das Ausbautempo ausgebremst, da die Geräte nicht ausreichend verfügbar sind.“
Verpflichtung gilt ab Mitte 2023
Außerdem stimme die Verpflichtung nicht mit dem aktuell in Brüssel diskutierten Entwurf für europaweite Vorgaben für Ladeinfrastruktur überein. „Die sauberste Lösung wäre es daher, die europäische Diskussion abzuwarten, bevor man hier in Deutschland nationale Sonderwege festschreibt, deren Haltbarkeit absehbar begrenzt sein wird. Wichtig ist eine auf nationaler und auf europäischer Ebene einheitliche Lösung.“ Allerdings wird der Einbau von Kartenlesern erst am 1. Juli 2023 verpflichtend. Bis dahin können die Betreiber der Ladesäulen den Strom noch mit anderen bargeldlosen Bezahlsystemen abrechnen. (su)
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