Die Bundesnetzagentur hat die Anforderungen an besondere Solaranlagen gemäß Verordnung für die Innovationsausschreibung definiert. Gebote für Kombinationen mit besonderen Solaranlagen werden bei der Ausschreibung zum 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt.
Die Festlegung regelt Anforderungen an die Installationsorte, die Errichtungs- und Betriebsweise sowie an Nachweise, die zu erbringen sind. Die besonderen Solaranlagen müssen über die gesamte Förderdauer den in der Festlegung gestellten Anforderungen entsprechen.
Solaranlagen auf Gewässern richten sich nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den dort geregelten Gewässerkategorien. Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen die der DIN Spec 91434:2021-05 erfüllen. Solare Überdachungen von Parkplätzen dürfen die Nutzung als Parkraum nicht zu stark einschränken.
Die Parkplätze dürfen nicht vorrangig zum Zweck der Gewinnung von Solarstrom errichtet werden. Die überdachte Fläche muss im angemessenen Verhältnis zum Parkbedarf stehen. Erfasst sind sowohl öffentliche wie auch nichtöffentliche Flächen.
Besondere Solaranlagen sind Photovoltaikanlagen, die entweder auf Gewässern, auf Parkplätzen oder auf landwirtschaftlichen Flächen bei gleichzeitigem Anbau von Nutzpflanzen errichtet und betrieben werden. Ziel ist es, die Flächen doppelt zu nutzen. (HS)
Die Details finden Sie hier auf der Website der Bundesnetzagentur.
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