Die Bundesregierung will die Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV) verändern. Der Entwurf der Novelle, den die Regierung Ende Juni vorgelegt hat, sieht vor, dass Betreiber von Solaranlagen 120 Euro zahlen müssen, wenn sie sich auf dem Markt für Herkunftsnachweise (HKN) registrieren wollen. Die Anhebung dieser Registrierungsgebühr um 240 Prozent – bisher kostete die Anmeldung 50 Euro – erhöht die Hürden vor allem für Betreiber von kleinen Anlagen.
Gebühren sind unverhältnismäßig
Denn einerseits ist es mit den Registrierungsgebühren nicht getan. Die Kontoführung kostet weiterhin 50 Euro pro Jahr. Schon das ist viel Geld vor allem für Betreiber kleinerer Generatoren. Denn so viel Strom werden diese nicht einspeisen, als dass die Einspeisung mit Herkunftsnachweis mit diesen hohen Festkosten wirtschaftlich wäre. Schon die bisherigen Gebühren sind aus Sicht des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (BSW Solar) völlig unverhältnismäßig.
Solarstrom wird zum Grünstrom
Andererseits ist das Geschäftsmodell vor allem für Betreiber von Ü20-Anlagen. Denn solange ein Anlagenbetreiber die EEG-Vergütung bekommt, wird der Solarstrom als Graustrom ohne Herkunftsnachweise an der Börse gehandelt. Erst wenn die Vergütung wegfällt, darf er als Grünstrom mit Herkunftsnachweis gehandelt werden. Doch schon die jetzigen Gebühren würden die Einnahmen aus dem Handel mit Herkunftsnachweisen mehr als auffressen. Der vorliegende Verordnungsentwurf verschärfe die Situation noch einmal, betonen die Branchenvertreter. „Die hohen Registrierungs- und Kontoführungsgebühren sind schon heute abschreckend“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Sie stellen insbesondere für kleine Ü20-Anlagen ein wesentliches Hemmnis zur Nutzung von HKN dar. Anstatt die Gebühren zu senken, werden sie zu einer unüberwindbaren Hürde“, kritisiert er.
Zusammenschluss mehrerer Anlagen zulassen
Statt die Gebühren zu erhöhen sollten mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass mehrere Anlagenbetreiber ihren Solarstrom bündeln und gemeinsam mit Herkunftsnachweisen handeln dürfen. Dieses sogenannte Pooling wäre ein interessantes Geschäftsmodell für Ü20-Anlagen. „Doch neue Pohotovoltaikgeschäftsmodelle sind in dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministerium offensichtlich unter den Tisch gefallen und müssen mit einer eigenen barrierefreien Gebührenkategorie schnell nachgearbeitet werden“, fordert Körnig.
Photovoltaik nicht berücksichtigt
Schließlich wurden bei der Neuberechnung der Gebäuden für HKN die Photovoltaik komplett außen vor gelassen. Dem Entwurf zufolge sollten die Gebühren zwar eine wirtschaftlich vertretbare Höhe nicht überschreiten. Allerdings beruhe die Ermittlung der Gebührenhöhe durch das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) nur auf Windkraftanlagen, berichtet der BSW Solar. Solaranlagen würden bei der Gebührenberechnung dagegen explizit nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass die in Frage kommenden Ü20-Anlagen ohnehin die im EEG vorgesehenen Lösung nutzen würden. (su)
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