Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Bundesnetzagentur veröffentlicht Höchstwerte für Ausschreibungen für 2025

Die Bundesnetzagentur hat die Maximalwerte veröffentlicht, die bei den Ausschreibungen von Marktprämien für Strom aus Solaranlagen im kommenden Jahr gelten. So wird der Höchstwert für die Ausschreibungen im Freiflächensegment auf 6,80 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Damit sinkt dieser Höchstwert um acht Prozent von 7,37 Cent pro Kilowattstunde, der noch für die letzte Auktion des Jahres 2024 galt.

BNetzA: Rekordangebote für Solar auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Maximalwerte für Dachanlagen sinken geringfügig

Nur geringfügig sinkt der Höchstwerk für die Ausschreibung von Marktprämien für solare Dachanlagen. Diese hat die Bundesnetzagentur auf 10,40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Im vergangenen Jahr waren hier noch Maximalgebote mit 10,50 Cent pro Kilowattstunde möglich. Etwas stärker aber immer noch weniger als um zwei Prozent sinkt der Maximalwert bei den Innovationsausschreibungen, in denen Marktprämien für Kombinationen aus Solar- und Windkraftanlagen oder Speichern versteigert werden. Hier sind im kommenden Jahr Gebote mit einem Maximalwert von 9,00 Cent pro Kilowattstunde möglich. Dieser Höchstwert lag 2024 noch bei 9,18 Cent pro Kilowattstunde.

Wollen sie die neusten Entwicklungen rund um die Investition in Ihre Solaranlagen immer im Blick behalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Investoren-Newsletter.

Produktionskosten von Solarstrom sinken

Die Bundesnetzagentur hat bei der Neubestimmung vor allem die gesunkenen prognostizierten Stromgestehungskosten für Solarstrom einbezogen. Außerdem ist die Ergebnisse der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden sowie das bei den beiden Solarausschreibungen höhere Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr mit in die Berechnung eingeflossen. „Die neu festgelegten Höchstwerte setzen verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen. Sie sorgen dafür, dass die Ausbauziele der erneuerbaren Energien erreicht werden können“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass die Kosten für die Förderung so gering wie möglich bleiben.“

BNetzA: Innovationsausschreibung dreifach überzeichnet

Spielraum ausgereizt

Mit den neuen Höchstwerten hat die Bundesnetzagentur abermals den gesamten Spielraum ausgereizt, den die Behörde hat. Die Alternative wären die Höchstwerte gewesen, die im EEG festgeschrieben sind und die beträchtlich niedriger liegen als die jetzt festgelegten Höchstwerte. Bei diesen Werten würde das Risiko bestehen, dass das jeweilige Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr nicht ausgeschöpft wird, lautet die Begründung der Behörde, den Spielraum für höhere Maximalwerte auszuschöpfen. (su)