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Mehr Solarstrom ins System integrieren

Zum Start des diesjährigen PV-Symposiums in Bad Staffelstein hat Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), einen Systemwechsel gefordert. Die Erneuerbaren sollen sich nicht mehr länger an ein altes System anpassen müssen, sondern ein neues System muss geschaffen werden, das sich an die Erneuerbaren anpasst. Doch derzeit besteht das alte Stromsystem noch weiter.

Solarstrom darf nicht zum Problem werden

Entsprechend sei die größte Herausforderung der Photovoltaik derzeit der Systemwechsel, erklärt Christian Schorn, Leiter der Abteilung Anlagenbetrieb bei Transnet BW in Karlsruhe. Angesichts der immer häufiger werdenden negativen Strompreise hat die Politik noch schnell die Einspeisung von Solarstrom neu geregelt. Das sogenannte Solarspitzengesetz, das noch von der alten Bundesregierung verabschiedet wurde, war eine Reaktion darauf. „Es geht darum, dass der Solarstrom nicht zum Problem für das System wird“, betont Thomas Seltmann, Referent Solartechnik und Speicher beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).

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Auf die Netzintegration konzentrieren

Er hat auf dem PV-Symposium die wichtigsten Punkte genauer beschrieben, die mit dem Solarspitzengesetz auf die Photovoltaikbranche zukommen. Grundlegend geht es darum, die Solarstromeinspeisung weg von Zeiten negativer Strompreise zu verlagern. Dies ist auf den ersten Blick schmerzhaft, hat aber auch viele Vorteile. Denn die Photovoltaik befinde sich in einem Paradigmenwechsel und müsse sich jetzt auf die Netzintegration konzentrieren. „Deshalb hat der BSW-Solar intensiv mit der Politik zusammengearbeitet, um zu verhindern, dass der Ausbau aus Angst gestoppt wird, ein zu starker Zubau könnte zum Problem für das Stromsystem werden“, betont Thomas Seltmann.

Erzeugungsspitzen später nutzen

Entsprechend soll das Solarspitzengesetz durch die Abschaffung der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise marktgerechtes Verhalten anreizen. Die Zeiten, in denen die Anlagenbetreiber keine Vergütung bekommen, werden zwar an den 20-jährigen Vergütungszeitraum angehängt. „Doch wir müssen mit den Erzeugungsspitzen die Stromtäler füllen, in denen zu wenig Solarstrom vorhanden ist“, erklärt Seltmann. Dazu ist eine flexiblere Nutzung von Speichern notwendig.

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Speicherstrom bekommt Vergütung

Genau an dieser Stelle geht das Solarspitzengesetz sehr weit. „Denn jetzt wird es auch möglich, den Solarstrom nach der Zwischenspeicherung mit Förderung ins Netz einzuspeisen“, erklärt Thomas Seltmann einen Vorteil des neuen Gesetzes. „Mit den neuen Regelungen ist es möglich, den Speicher vielfach zu nutzen: von der Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils bis zum Hin- und Herladen von Strom mittels bidirektionalen Ladens. Voraussetzung war: Die Lösung musste massentauglich sein.“

Dafür hält das Solarspitzengesetz zwei Optionen bereit. Die Abgrenzungsoption ist vor allem für große Anlagen relevant. Denn hier ist ein aufwändiges Messkonzept notwendig, das für jede Kilowattstunde nachgewiesen werden muss, woher sie kommt: aus der Solaranlage oder aus dem Netz. „Für Privathaushalte und kleinere Anlagen ist die Pauschaloption besser“, erklärt Seltmann.

Strommengen pauschal aus dem Speicher einspeisen

Denn damit kann der Anlagenbetreiber jährlich pauschal pro Kilowatt installierter Photovoltaikleistung jedes Jahr 500 Kilowattstunden Strom aus dem Speicher mit Vergütung ins Netz einspeisen, egal ob der Strom vorher aus der Solaranlage oder aus dem Netz gekommen ist.
Die Idee dahinter ist, dass ein systemdienlicher Speicherbetrieb ohne großen Aufwand möglich wird. So kann der Anlagenbetreiber in den Morgenstunden, bevor die Sonne aufgeht, den Strom aus dem Speicher ins Netz einspeisen. Danach nutzt er die ersten Kilowattstunden, die die Solaranlage morgens liefert, für seinen Eigenverbrauch.

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Bestandsanlagen können freiwillig wechseln

Im Laufe des Tages lädt er den Speicher voll und schneidet so die mittägliche Erzeugungsspitze ab. „Dies ist auch für Bestandsanlagen möglich, wenn sie in das neue System der Verschiebung der Einspeisung weg von negativen Strompreisen wechseln. Um diesen Wechsel anzureizen, bekommen die Betreiber dann 0,6 Cent pro Kilowattstunde mehr für den eingespeisten Strom“, betont der BSW-Solar-Experte. „Doch das erfordert noch mehr Kommunikationsprozesse. Denn wir wollen in Zukunft auch mit kleinen Anlagen nicht mehr mit fester Vergütung einspeisen, sondern die volatilen Preise nutzen. Dies soll noch im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden. Dafür brauchen wir aber noch eine Genehmigung der EU-Kommission.“

Nicht nur Strommengen messen

Die Verlagerung der Einspeisung weg von negativen Strompreisen gilt für Neuanlagen, sobald diese mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Hier geht Deutschland einen eigenen Weg in Europa. Denn ein solches Messsystem beinhaltet nicht nur das Smart Meter, das Strommengen misst und die Werte überträgt, sondern auch ein Gateway, das die Steuerung der Anlagen ermöglicht. Diese Systeme werden in Zukunft für Anlagen mit einer Leistung von mehr als sieben Kilowatt verpflichtend.

Erlöse durch cleveren Anlagenbetrieb stabil halten

Für Anlagen zwischen zwei und sieben Kilowatt ist es optional. Solange sie noch nicht ausgestattet sind, muss die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden. Die Verluste halten sich in Grenzen. Thomas Seltmann geht durch die Steuerung von neun Prozent Erlösminderung bei einer perfekt nach Süden ausgerichteten Anlage aus. Dies kann aber durch eine Ost-West-Ausrichtung oder durch die Nutzung eines Speichers minimiert werden. Die Netzbetreiber sind zudem verpflichtet, die tatsächliche Steuerbarkeit der Anlagen regelmäßig zu überprüfen.

Mit Wechselrichtern steuern

Doch auch hier gibt es noch eine Hürde. Denn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verlangt, dass die Steuerung ausschließlich über das Smart Meter Gateway erfolgen soll. „Doch alle Wechselrichter sind über Hersteller abregelbar“, beschreibt Seltmann das Problem. „Wir arbeiten an diesem Thema und es wird untersucht, um die Möglichkeit der Steuerung über den Wechselrichter als zusätzliche Sicherheit zu nutzen. Doch dafür gibt es noch kein Ergebnis“, weiß er. (su)