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Bundesnetzagentur

Ökostrom oft abgeregelt

Die Bundesnetzagentur hat den neuen Bericht EEG in Zahlen für das Basisjahr 2014 vorgestellt. Fazit: „Im Jahr 2014 wurde so viel Strom aus erneuerbaren Energien abgeregelt wie in den Jahren 2009 bis 2013 zusammen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bonner Behörde. Dies entspreche erstmals knapp mehr als einem Prozent der gesamten Ökostromerzeugung – Tendenz steigend.

Die Entwicklung mache die Notwendigkeit eines zügigen Netzausbaus deutlich, erklärt Homann. Nur so könne der erneuerbar erzeugte Strom im Norden aufgenommen und zu den Verbrauchszentren im Süden transportiert werden.

Die Veröffentlichung enthält detaillierte Angaben zur Abregelung der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien. Ein relativ großer Teil der Abregelungen von insgesamt rund 1,6 Terawattstunden wurde durch Engpässe im Übertragungsnetz verursacht. Das betraf vor allem Windenergieanlagen in den nördlichen Bundesländern. Erstmals wurden aber auch Biomasseanlagen „in nennenswertem Umfang abgeregelt“, sagt Homann.

Mit einer installierten Leistung von 85 Gigawatt und einer gesamten Erzeugung von 136 Terawattstunden schreitet die Energiewende voran. Die Zubaurate geht aber insgesamt zurück. Sie betrug im Jahr 2014 gegenüber 2013 vier Prozent. Eine verbesserte Datengrundlage ermöglicht es der Behörde, eine vorläufige Zahl zur installierten Leistung der erneuerbaren Erzeugung für das erste Halbjahr 2015 zu veröffentlichen: Ende Juni 2015 betrug die installierte Leistung von EEG-geförderten Anlagen 89 Gigawatt.

In der regionalen Betrachtung verzeichnet das Bundesland Bayern die höchsten Zubauraten bei Photovoltaikanlagen. Hier wurde 2014 jede fünfte Solaranlage installiert. Auch die direkte Vermarktung des EEG-Strom hat 2014 weiter zugenommen und deckt inzwischen 63 Prozent der Kilowattstunden der Ökostromanlagen ab. Die Bundesnetzagentur deutet das als eine breite Akzeptanz des Instruments.

Im Jahr 2015 kamen weitere Solaranlagen hinzu. Immerhin sechs Gigawatt Photovoltaikleistung waren 2014 in der Direktvermarktung. Ab April ist eine Fernsteuerung für Anlagen ab 500 Kilowatt vorgeschrieben und ab 2016 sogar für Anlagen ab 100 Kilowatt.

www.bundesnetzagentur.de

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