„Der Emissionshandel gehört zu den effizientesten EU-Klimaschutzinstrumenten. Ein Großteil der bis 2030 erforderlichen Emissionsminderungen kann und sollte durch ihn erfolgen. Gleichzeitig sind jedoch größere Emissionsminderungen in den Sektoren Gebäude und Verkehr erforderlich, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst werden“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamt (UBA).
Die Europäische Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, die Klima-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bis Mitte 2021 will die EU-Kommission die dafür nötigen Umsetzungs-Instrumente vorschlagen. In einem neuen Diskussionsbeitrag stellt das UBA mehrere Optionen vor, wie sich EU-weit sogar mindestens 60 Prozent Minderung bis 2030 umsetzen lassen. Sie betreffen sowohl den EU-Emissionshandel als auch Bereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, also zum Beispiel Gebäude und Verkehr.
Größerer Beitrag des klassischen Emissionshandels
Bei einem EU-Ziel von minus 60 Prozent gegenüber 1990, müssten die Emissionen von Industrie- und Energieanlagen im Emissionshandel bis 2030 laut UBA um mindestens zwei Drittel gegenüber 2005 sinken. UBA-Präsident Messner hält diesen zunächst überproportionalen Beitrag des klassischen Emissionshandels für durchaus realistisch: „Die tatsächlichen Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie liegen seit vielen Jahren deutlich unterhalb der festgelegten Obergrenze im europäischen Emissionshandel. Dieses Cap muss an ein ambitionierteres EU-Klimaziel für 2030 angepasst werden“, sagt Messner. Über die Senkung der Zertifikatsmengen, die versteigert werden, könnte das kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig sei aber, dass die Unternehmen schnell Planungssicherheit bekämen.
Autoren einer aktuellen Studie haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket zusammengetragen, dessen Umsetzung notwendig ist, um die Bundesrepublik klimaneutral zu machen. (nhp)
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