Öffentliches Stromnetz: Dieser Begriff geistert durch Medien und das politische Bürokratendeutsch, als seien Stromnetze ein öffentliches Gut der Gemeinschaft wie beispielsweise Straßen, Plätze oder die Deutsche Bahn AG. Wobei letztere zugegebenermaßen ein staatliches Unternehmen ist, mit dem Bund als Eigentümer. Andere Anstalten nach diesem Strickmuster sind die Unternehmen der kommunalen Versorgungen, also Müllabfuhr, die meisten Wasserwerke, viele Kliniken, Schulen und Kindergärten.
Die Stromnetze in Deutschland als öffentlich zu bezeichnen, ist schlichtweg falsch. Ist schlichtweg eine Lüge (Liesche!). Denn nur ein geringer Bruchteil der rund 1,8 Millionen Kilometer Stromnetz befindet sich in kommunaler Hand. Nur in diesem sehr engen Sinne: bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen zur Daseinsvorsorge, kann man von „öffentlich“ oder „öffentlicher Hand“ sprechen.
Klar, wir wissen: Es gibt einen Trend zu Rekommunalisierung der Verteilnetze. Denn tatsächlich war die Stromversorgung früher ein weitgehend öffentliches Gut, nämlich Aufgabe der Stadtwerke. Im Zuge der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes zu Beginn des Millenniums wurden sie privatisiert, an die Tochtergesellschaften der Energiekonzerne verscherbelt.