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Ein Gesetz schafft sich ab

Langsam wird es immer klarer: Das Mitte 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz war ein Schuss in den Ofen. Niemand hat das zwar bisher ernsthaft bezweifelt. Doch inzwischen ist es mit Zahlen unterlegt.

Schlappe acht Megawatt Anlagenleistung wurden bisher mit der marginalen Mieterstromförderung gebaut. „Der Fördereffekt durch das Mieterstromgesetz war von Anfang äußerst gering und geprägt von der Angst des Gesetzgebers, dass dadurch eine Überförderung entsteht“, sagt Harald Will, Geschäftsführer von Urbane Energie.

Gesetz hat kaum Wirkung

Das Münchner Beratungsunternehmen unterstützt die Immobilienwirtschaft, Energiedienstleister und Stadtwerke bei der Planung und Errichtung von dezentralen Erzeugungsanlagen. Dazu gehören auch Mieterstromprojekte.

Will weiß, wovon er redet. Denn er hat schon kurz nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes, unterstützt vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, wie Vermieter mit den Regelungen umgehen müssen. „Das Mieterstromgesetz, das eigentlich Vermieterstromgesetz heißen müsste, weil das der angesprochene Adressat des Gesetzes ist, ist wohl das erste und einzige deutsche Gesetz, das sich abschafft, bevor es überhaupt eine Wirkung entfalten kann“, ist sein Fazit.

Es bleiben nur wenige Cent hängen

Das gilt umso mehr nach der Verabschiedung des Energiesammelgesetzes Ende des letzten Jahres. Durch die drastische Absenkung der Einspeisevergütung für Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 40 Kilowatt müssen die Projektierer jetzt noch einmal die Bleistifte spitzen, damit sich die Mieterstromanlagen rechnen. „Schließlich bekommt man die Förderung nur für den Teil, der tatsächlich ohne Netzdurchleitung vor Ort verbraucht wird“, sagt Will. „Wir reden da über etwa ein gutes Drittel des erzeugten Stroms.“

Der Rest wird in der Regel eingespeist. Tatsächlich bleiben da nur wenige Cent pro Kilowattstunde im gesamten Projekt hängen, die sich Mieter und Vermieter oder Betreiber der Anlage auch noch teilen müssen. Bei einer Anlage mit 40 Kilowatt Leistung bleiben von der Förderung jährlich 185 Euro übrig, wenn tatsächlich ein Drittel des Stroms vor Ort verbraucht wird. Bis Jahresende sinkt diese Fördersumme bestenfalls auf 16 Euro pro Jahr. Denn dann fällt die tatsächliche Unterstützung auf 0,12 Cent pro Kilowattstunde.

Das aber nur, wenn der Zubau im Rahmen bleibt, den das Bundeswirtschaftsministerium von 2,5 auf 1,9 Gigawatt pro Jahr gestutzt hat. Bleibt der gesamte deutsche Photovoltaikmarkt so groß wie im vergangenen Jahr, wovon die Branche ausgeht, fällt der anzulegende Wert nach EEG für Anlagen über 40 Kilowatt bis Oktober unter acht Cent pro Kilowattstunde.

Förderung läuft aus

Da von diesem Wert acht Cent abgezogen werden, um den Mieterstromzuschlag zu berechnen, ist dann Schluss mit der Förderung von solchen Projekten. Ab April gibt es noch nicht einmal mehr einen Cent pro Kilowattstunde des vor Ort verbrauchten Solarstroms.

Selbst bei dieser marginalen Unterstützung muss der Mieterstromanbieter aber das Preisdiktat des Gesetzgebers 20 Jahre lang erfüllen. Das heißt, der Preis für die gesamte Stromlieferung, inklusive Reststrom aus dem Netz, muss mindestens zehn Prozent unter dem Tarif des örtlichen Grundversorgers bleiben. Dadurch bleibt schon jetzt bei den Beteiligten am Mieterstromprojekt wenig hängen. In manchen Fällen sei das Angebot sogar defizitär, weiß Will.

40 Megawatt Zubau

Er geht davon aus, dass in Zukunft ohnehin nur noch dort Solaranlagen rentabel sind, wo private oder gewerbliche Verbraucher den Sonnenstrom direkt abnehmen. Schließlich läuft die EEG-Förderung in absehbarer Zeit aus, wenn in Deutschland 52 Gigawatt Solarleistung installiert sind und die Bundesregierung keine Anschlussregelung findet. Zudem ist die Förderung ohnehin nicht der Treiber für den Mieterstrom.

Will hat es ausgerechnet: In Deutschland sind Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 40 Megawatt in Betrieb. Davon bekommt nur ein Fünftel den Zuschlag nach dem Mieterstromgesetz. „Die Förderwirkung des Mieterstromzuschlags ist viel zu gering, als dass sie für die Umsetzung der künftigen Projekte noch eine nennenswerte Bedeutung hat“, sagt er.

Schließlich kaufen die Mieter den Strom vom Versorger für 20 bis 25, in der Grundversorgung sogar teilweise für über 30 Cent pro Kilowattstunde. Die Solaranlagen auf dem Dach produzieren ihren Strom für zehn Cent pro Kilowattstunde und weniger. „Es geht darum, überall Stromerzeugung zuzulassen und zu vereinfachen, und zwar dort, wo der Strom auch verbraucht wird: in den Städten“, bringt es Harald Will auf den Punkt. „Eine Förderung brauchen wir nicht mehr. Wir brauchen einfache, prosumerfreundliche Regelungen“, betont er mit Blick auf die administrativen Hürden, die vor der Stromlieferung an Mieter stehen.

Schritt zum intelligenten Haus

So sieht es auch Andreas Horn von Sonnenkraft Freising. Schließlich ist der Mieterstromzuschlag dazu da, um die Mehrkosten bei solchen Projekten wie das aufwendigere Messkonzept und den hohen, gesetzlich geforderten administrativen Aufwand zu kompensieren. „Diese Kosten werden aber laufend eher teurer und nicht billiger“, sagt Horn. „Es gibt also gar keinen Grund, dass der Mieterstromzuschlag reduziert wird – außer der Gesetzgeber würde das Mieterstromgesetz radikal von administrativen Hürden befreien.“

Schließlich sind die Mieterstromprojekte meist mehr als einfach nur Generatoren, die Strom erzeugen. „Wir sorgen mit unseren Solarsystemen durch intelligente Steuerung im Haus dafür, dass der Hausanschluss nicht verstärkt werden muss, wenn beispielsweise mehr als eine oder zwei Ladesäulen für Elektroautos oder eine neue Wärmepumpe dazukommen“, erklärt Harald Will. Er sieht Mieterstrom in Kombination mit einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos nur als einen ersten Schritt hin zu einer modernen, ökologischen, effizienten und intelligenten Immobile und zu einer smarten und nachhaltigen Stadt bestehend aus intelligenteren Immobilien mit smarten Menschen.

Statt einer Förderung plädiert er für eine Mischung aus Fördern und Fordern. Dazu gehört, die Regelungen zu vereinfachen und auf die Vorteile für alle Beteiligten zu verweisen. Denn gerade im Neubau werden bald intelligente Messsysteme mit einem Gateway, die auch für Mieterstromprojekte verlangt werden, installiert werden. „Wenn so ein Gateway eingebaut wird, lohnt sich die Investition schneller, wenn noch weitere Medien mit abgerechnet werden, wie Wärme, Wasser oder Gas“, erklärt Will. Das reduziert den gesamten Aufwand der Abrechnung der Energieverbräuche und der Betriebskosten.

Dazu gehören aber auch vermiedene Nachteile. „So könnte man bei der nächsten Novelle der EnEV-Regelungen einführen, dass Immobilieneigentümer mehr Wahlmöglichkeiten haben, zum Beispiel in welchem Ausmaß in die Dämmung investiert werden muss oder man mehr dezentralen Strom erzeugt, um die modernen Effizienzstandards für mehr Klimaschutz leichter einhalten zu können“, schlägt Will vor. „Man muss es dem Bauherren und Vermieter leichter machen, etwas zu tun, was ohnehin sinnvoll wäre.“

Mit Mieterstrom die Rendite erhöhen

Denn im Neubau ist die Solaranlage für Harald Will ohnehin obligatorisch. Schließlich sind viele geeignete Flächen vorhanden und die Anlagen sind inzwischen so preiswert, dass jeder nicht bis zu Ende denkt, der ein Mehrfamilienhaus ohne Solargenerator baut.

So sieht er den besten Weg, die Energiewende in die Städte zu bringen, darin, die Investitionsentscheidung für eine Solaranlage nicht direkt mit der Umsetzung eines Mieterstromprojekts zu koppeln. „Die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom gibt den Betreibern die Sicherheit, dass sie die Solaranlagen erst einmal mit einer gewissen Rendite betreiben können“, erklärt Will. „Wenn man dann die Mieter überzeugen kann, dass sie den Strom im Gebäude verbrauchen, kann er im zweiten Schritt die gesetzlichen Forderungen, die mit der Solarstrombelieferung verbunden sind, erfüllen und so seine Rendite erhöhen.“

Vermieter werden Stromversorger

Auf der anderen Seite steht das Fordern. Hier sieht Harald Will die Lösung vor allem in einer Solarpflicht. Mehrfamilienhäuser sollen im Rahmen der EnEV oder des geplanten Gebäudeenergiegesetzes nur noch mit einer festgelegten Solarstromleistung auf dem Dach gebaut werden dürfen, und seien es nur ein oder zwei Kilowatt pro Wohneinheit.

Vereinfachte Regelungen brauchen aber nicht nur große Anlagen, die von den Änderungen durch das Energiesammelgesetz betroffen sind. Die kleineren Mieterstromprojekte bekommen zwar einen höheren Zuschlag, weil auch die anzulegenden Werte höher liegen. Doch die privaten Vermieter haben ein ganz anderes Problem: Sie werden zum Stromversorger, wenn sie die Energie vom eigenen Dach an die Bewohner liefern.

Stromlieferung vereinfachen

Damit haben sie die gleichen Pflichten wie jeder andere Stromlieferant. Der private Vermieter hat dafür weder die Zeit noch die Ressourcen, so etwas zu leisten. Die einfachste Lösung dieses Problems sieht Harald Will neben der Einführung einer Bagatellgrenze in der Zulassung des sogenannten Lieferkettenmodells. Dabei verkauft der Vermieter fiktiv den vor Ort verbrauchten Solarstrom an einen Stromversorger. Der Versorger kombiniert den Solarstrom mit seinem eigenen Netzstrom zu einem Paket für die Vollversorgung der Hausbewohner, die beim Mieterstrom mitmachen. Damit wäre die Trennung von Anlagenbetreiber und Mieterstromlieferant vollzogen.

Spielraum nutzen

Dass dies durchaus im Sinne des Gesetzgebers ist, hat der Hamburger Rechtsanwalt Dirk Legler in einem Gutachten nachgewiesen. „Es ist nicht erforderlich, dass der Anlagenbetreiber und die Person, die den Strom an den Letztverbraucher liefert, identisch sein müssen”, resümiert er. „Es ist irrelevant, ob der Anlagenbetreiber direkt oder ein Dritter den Mieterstrom an den Letztverbraucher liefert. „Entscheidend – und ausreichend – ist einzig, dass der Letztverbraucher auf Basis eines vertraglichen Lieferverhältnisses den Mieterstrom erhält und vor Ort letztverbraucht.“

Um die Mieterstromprojekte zu vereinfachen, müsste die Bundesnetzagentur aber diesen Spielraum im Gesetz auch konsequent nutzen. Eine Förderung ist dafür dann nicht mehr notwendig. Die Beamten sehen aber immer den Anlagenbetreiber als Mieterstromlieferanten.

www.urbane-energie.eu

Solarimo

Zwei Projekte in der Lausitz

Gleich zwei Aufträge für Mieterstromanlagen in der Lausitz hat der Berliner Projektierer Solarimo bekommen. So will die Gemeinschaftliche Wohnungsbaugenossenschaft in Lübbenau (GWG) den Bewohnern von drei Mehrfamilienhäusern Solarstrom direkt vom Dach anbieten. Dazu werden auf den Gebäuden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 147 Kilowatt installiert. Die GWG geht davon aus, dass die Bewohner dadurch ihre Stromkosten um bis zu 270 Euro pro Jahr reduzieren können.

Auch die Wohnungsbaugenossenschaft Schwarzheide, etwa 30 Kilometer südlich von Lübbenau, bietet künftig ihren Mietern günstigen Sonnenstrom vom eigenen Dach an. Sie hat Solarimo beauftragt, eines ihrer Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Der Generator soll etwa 32 Megawattstunden Strom liefern.

www.solarimo.de

Naturstrom

Wachsende Nachfrage im Norden

Gleich drei Projekte hat der Hamburger Ökoenergieanbieter Naturstrom umgesetzt oder in Planung. Im Hamburger Stadtteil Rahlstedt hat Naturstrom auf drei Dächern eines neuen Quartiers Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 66 Kilowatt errichtet. Der Strom wird zum Teil direkt von den Mietern verbraucht.

Zudem errichtet Naturstrom in der Hansestadt Mieterstromanlagen für ein komplett neues Stadtquartier im Stadtteil Barmbeck. Auf 8.800 Quadratmetern entstehen 156 Wohnungen, die schon bald mit einem Mix aus Solarenergie vom Dach und Ökostrom aus dem Netz versorgt werden.

In Lüneburg können die Mieter eines Mehrfamilienhauses in Zukunft nicht nur Strom aus dem Blockheizkraftwerk im Keller beziehen, sondern auch Solarstrom vom Dach des Hauses, in dem sie wohnen.

www.naturstrom.de

Avacon Natur

Pilotprojekt in Lüneburg umgesetzt

In der Hansestadt Lüneburg kann die kommunale Wohnungswirtschaft durch ein Pilotprojekt seit dem 13. August 2018 günstigen Mieterstrom anbieten. Auf drei Gebäuden der Lüneburger Wohnungsbau (LüWoBau) hat der Helmstedter Projektierer Avacon Natur die Dachflächen gepachtet und Photovoltaikanlagen installiert. „Wir werden die Energieverbräuche innerhalb der Kundenanlage mit modernen Messeinrichtungen, sogenannten Smart Metern, erfassen“, erklärt Harald Gründel, Projektleiter bei Avacon Natur, den Pilotcharakter des Projekts. „Die Mieter können dann auf Wunsch über ein Internetportal jederzeit online auf ihre Verbrauchsdaten zugreifen. Diese Transparenz erlaubt es ihnen, ihr Verbrauchsverhalten kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, um Energie zu sparen.“

www.avacon.de

Energieagentur NRW

99 Kilowatt für Mieter in Delbrück

Im ostwestfälischen Delbrück-Sudhagen wurden auf zwei Gebäuden in einem neuen Wohnquartier Photovoltaikanlagen errichtet. Den Strom können die Mieter in den 13 Wohnungen direkt nutzen. Mit ihren 99 Kilowatt kratzen sie an der Obergrenze, die für geförderte Mieterstromprojekte festgelegt ist. Ähnlich große Mieterstromanlagen wurden bisher nur in Paderborn, Kaiserslautern und Esslingen errichtet – alle im vergangenen Jahr.

Das Wohnquartier besteht aus insgesamt drei Gebäuden. Die Investoren hätten auch gern den dritten Neubau mit einer Solaranlage bestückt. Allerdings hätten sie dann keine Mieterstromförderung bekommen. Immerhin können alle drei Häuser mit dem Solarstrom versorgt werden, da dieser innerhalb des Wohnquartiers nicht durchs Verteilnetz fließt. Das Messstellenkonzept basiert auf einem Summenzählermodell. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Verteilnetzbetreiber Westfalen Weser Netz entwickelt und abgestimmt.

Billiger als Ökostrom aus dem Netz

Neben der Solaranlage ist auch ein Speicher mit einer Kapazität von 48 Kilowattstunden in einem der Gebäude und eine Ladesäule für Elektroautos installiert. Damit können die Bewohner des Wohnquartiers den Anteil des vor Ort genutzten Solarstroms erhöhen. Den dann noch fehlenden Strom kaufen die Vermieter bei Westfalen Wind ein.

Der Strompreis liegt nicht nur die vom Gesetzgeber geforderten zehn Prozent unter dem Grundversorgertarif, sondern ist noch günstiger. Mit weniger als 25 Cent brutto pro Kilowattstunde liegt der Preis sogar zwei Cent unter dem Ökostromtarif von Westfalen Wind. Bei einem solchen Tarif sei es überhaupt kein Problem, alle Nutzer und Mieter der Gebäude davon zu überzeugen, sich mit vor Ort und in der Region produziertem Ökostrom beliefern zu lassen, betonen die Vermieter. „Dieses Projekt zeigt, dass es trotz mancher bürokratischer und regulatorischer Hürden möglich ist, Mieterstromprojekte umzusetzen“, ergänzt Wilhelm Schröder, bei der Energieagentur NRW für das Thema erneuerbare Energien verantwortlich. Das Projekt wurde aber erst umgesetzt, als die Genehmigung für das Mieterstromgesetz aus Brüssel vorlag.

www.energieagentur.nrw

eg Wohnen

Genossenschaft in Cottbus liefert Sonnenstrom und Reststrom aus dem Netz

Mehr als ein Mieterstromprojekt hat die Cottbuser Wohnungsbaugenossenschaft eG Wohnen umgesetzt. Sie bietet den Bewohnern von zwei Mehrfamilienhäusern eine Pauschalmiete inklusive der kompletten Energieversorgung an. Den größten Teil des Stroms liefern Photovoltaikanlagen auf den steilen Dächern und an den Fassaden der Häuser.

In den Kellern sind zusätzlich Speicher mit einer Kapazität von jeweils 54 Kilowattstunden installiert. Timo Leukefeld, Solarprofessor an der TU Bergakademie Freiberg und Entwickler des Konzepts, geht davon aus, dass damit der Strombedarf zu drei Vierteln abgedeckt ist. Zudem sind die Häuser auf geringsten Stromverbrauch getrimmt. Den Reststrom kauft die Genossenschaft bei einem Ökostromanbieter ein.

Auf den Dächern sind außerdem noch solarthermische Anlagen installiert, die mehr als die Hälfte der in den Gebäuden benötigten Wärme liefern. Zwischen Ende November und Ende Januar unterstützt ein Spitzenlastkessel im Keller die Versorgung.

Insgesamt – so hat Timo Leukefeld ausgerechnet – muss die WBG pro Gebäude jedes Jahr für etwa 1.200 Euro Strom und für 800 Euro Gas einkaufen, inklusive aller Abgaben und Steuern, um die Mieter komplett zu versorgen. Das ist in der Pauschalmiete eingepreist. Der Energieverbrauch in den Gebäuden ist dabei so üppig berechnet, dass Leukefeld davon ausgeht, dass das ausreicht, um das Rundum-sorglos-Paket abzudecken.

www.eg-wohnen.de

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