Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte. Diese müssen dazu dienen, die Energieeffizienz im Landwirtschaftsbetrieb zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu senken. Außerdem fördert das Landwirtschaftsministerium Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung für den Eigenverbrauch. Dazu gehören neben Photovoltaikanlagen auch Kleinwindkraftgeneratoren. Auch die Elektrifizierung des Fuhrparks wird unterstützt, wenn dieser zum Teil mit dem selbst produzierten Strom betrieben wird. Denn die Förderung gilt nur für Maßnahmen, die die landwirtschaftliche Primärproduktion betreffen.
Anlagen zum Eigenverbrauch gefördert
Anlagen, die zum Betrieb von Verwaltungs- oder Wohngebäuden genutzt werden oder private Elektroautos werden nicht gefördert. Unterstützt werden allerdings auch Photovoltaikanlagen, die auf Verwaltungs- oder Wohngebäuden auf dem Hof installiert werden, wenn der Strom für die landwirtschaftliche Produktion genutzt wird. Die Anlage darf dabei nicht mehr Strom erzeugen, als durchschnittlich auf dem Hof verbraucht wird.
Agriphotovoltaik wird unterstützt
Auch Solaranlagen auf Dächern von Stallneubauten werden nur unter dieser Voraussetzung gefördert. Der Stall selbst ist in der Agrarinvestitionsförderung berücksichtigt. Selbst den Bau von Agriphotovoltaikanlagen unterstützt das Förderprogramm. Dabei darf die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche jedoch nicht wesentlich eingeschränkt werden.
Umfangreiche Fördersummen möglich
Dabei werden auch verschiedene Maßnahmen in einem Agrarbetrieb gefördert, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich muss die Investitionssumme jeder Einzelmaßnahme über 3.000 Euro liegen. Gesamtmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn die Investition über 20.000 Euro beträgt und die Amortisationszeit länger als zwei Jahre ist. Bei dieser Amortisationszeit wird die Förderung aber abgezogen.
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Die Förderung liegt zwischen 30 und 40 Prozent der Investitionssumme und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Deckel pro Projekt liegt bei 500.000 Euro. Die konkreten Fördervoraussetzungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau auf der Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung. (su)