Die Abgeordneten des Bundestages haben gestern Abend den Vorlagen für das Gebäudeenergiegesetz und der Änderung des EEG zugestimmt. Damit ist der Deckel von 52 Gigawatt für die Förderung der Photovoltaik vom Tisch. Weitere Änderungen gab es nicht. Das bedeutet, dass es beim jährlichen Zubaukorridor von 2,5 Gigawatt bleibt. Da in diesem Jahr mindestens vier Gigawatt zugebaut werden, dürfte die Einspeisevergütung sehr schnell absinken.
Preise auf Talfahrt
Zum Glück sind die Preise für Solarmodule weiter auf Talfahrt. Monomodule sind bereits für unter 20 Cent pro Watt zu haben. Deshalb sind auch mit sinkender Einspeisevergütung wirtschaftliche Anlagen darstellbar. Besonders hoch ist der wirtschaftliche Vorteil, wenn möglichst viel Solarstrom vor Ort verbraucht wird. Zudem gibt es im Gebäudeenergiegesetz einige neue Regelungen, die Solarstrom begünstigen.
Sieben-Punkte-Plan des BSW
Der Bundesverband der Solarwirtschaft hat die Entscheidung des Bundestages begrüßt. Zugleich forderte er weitere Erleichterungen für die Photovoltaik und legte einen Sieben-Punkte-Plan vor „Die Solar- und Speicherbranche könnte damit deutlich kraftvoller dazu beitragen, dass die Klimaziele im Stromsektor erreicht werden und die Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleistet wird“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Zugleich werden damit mindestens 50.000 neue Vollzeitjobs in der Energiebranche möglich.
An erster Stelle der Empfehlungen stehen eine Verdoppelung des Ausbautempos im Jahr 2021 und eine Verdreifachung der jährlich installierten Solarleistung ab dem Jahr 2022. Die Kapazität der Batteriespeicher sei in den kommenden zehn Jahren gegenüber 2019 zu verzehnfachen, fordert der BSW.
Was kommt nach dem EEG?
Als vorrangige Marktbarrieren führte der BSW unter anderem die Belastung solarer Eigen- und Direktversorger mit der EEG-Umlage (sogenannte Strafsteuer) an, ungeeignete Vorgaben für die Errichtung von Megawattanlagen auf großen Industriehallen und zu viele Restriktionen bei der Standwortwahl für ebenerdige Solarparks.
Völlig unklar ist bisher auch, wie die Netzbetreiber mit Solargeneratoren umgehen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Dafür bedürfe es nach Auffassung des BSW keiner Anschlussförderung mehr, wohl aber die „Ermöglichung eines barriere- und diskriminierungsfreien Weiterbetriebs“. (HS)
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