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ESG-Kriterien

Ein Siegel für ESG

Man könnte meinen, Solartechnologien erfüllten automatisch die Anforderungen an ESG (Environmental, Social, Government). Dem ist aber nicht so. Zwar unterstützen sie die Erzeugung erneuerbarer Energien und adressieren damit das „E“ (Environmental). Zu berücksichtigen sind aber auch soziale Aspekte wie faire Arbeitsbedingungen und die Achtung von Menschenrechten durch die Hersteller.

Lieferpartner weltweit unterstützen

Dies kommt insbesondere bei weltweit verflochtenen Lieferketten zum Tragen, wie sie in der Solarbranche üblich sind. Nicht immer sind die sozialen Standards in den Herkunftsländern der Lieferanten, wie sie sein sollten.

Um die Einhaltung von ESG-spezifischen Anforderungen im internationalen Kontext realistisch zu beurteilen, hat der Solardienstleister Iqony Solar Energy Solutions (Sens) ein Verfahren zur Prüfung von Photovoltaikprojekten nach ESG-Kriterien sowie ein Siegel entwickelt. In diesem Rahmen werden Lieferpartner aus aller Welt dabei unterstützt, die ESG-Standards zu erreichen und einzuhalten.

Umweltschutz reicht nicht aus

Für viele bedeutet Nachhaltigkeit vor allem eines: Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele und Eindämmung der Erderwärmung wie etwa CO₂-Einsparung sowie Energieeffizienz. Nachhaltiges Handeln umfasst aber nicht nur Umweltbelange, sondern auch die Beachtung der sozialen Verantwortung durch Unternehmen (Corporate Social Responsibility: CSR).

Eine Zusammenfassung dieser Aspekte findet sich im Akronym ESG wieder. Um die darin definierten Standards konsequent umzusetzen, müssen Politik und Wirtschaft an einem Strang ziehen.

Soziale Aspekte nicht minder bedeutsam

Was bedeutet dies für Unternehmen aus der Solarbranche? Als Technologielieferanten und Dienstleister im Markt der erneuerbaren Energien sind sie, das versteht sich von selbst, sehr grün. Bleibt der soziale Aspekt: In diesem Kontext ist es insbesondere wichtig, die globalen Lieferketten zu analysieren und auf den Prüfstand zu stellen. Hierbei stehen folgende Fragen im Fokus:

Im Anschluss an diese Analyse müssen Solarunternehmen Konsequenzen ziehen und handeln, falls Lieferpartner die ESG-Anforderungen nicht erfüllen.

Mehrstufige Audits

Dieses Vorgehen unterteilt sich in mehrere Schritte: Zunächst wird das direkte Gespräch mit dem Lieferanten gesucht. Lässt sich hierdurch keine Lösung herbeiführen, folgt ein detailliertes Audit bei den Partnern vor Ort. In diesem Rahmen können die Unternehmen ein konkretes Hilfs­angebot unterbreiten und eine Frist zur Einhaltung der ESG-Bestimmungen setzen.

Fruchtet auch dies nicht, kann ein zweites Audit anberaumt und eine Nachfrist gewährt werden. Verstreicht auch diese erfolglos, bleibt als Ultima Ratio nur die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Gesetzliche Bestimmungen für ESG

Nach den CSR-/ESG-Prinzipien fallen diese Obliegenheiten in die Verantwortung der Unternehmen. Da aber nicht alle Akteure aus Kosten- oder anderen Gründen freiwillig dazu bereit sind, hat der Gesetzgeber im Juli 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht. Es ist in Deutschland zum Januar 2023 in Kraft getreten.

Demnach sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, „menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, mit dem Ziel, entsprechenden Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung damit verbundener Pflichten zu beenden.“ Allerdings gilt das Gesetz ausschließlich für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern. Ab Januar 2024 sinkt der Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte.

Standards aus eigener Initiative setzen

Kleine und mittelständische Unternehmen wie Sens fallen somit nicht unter diese Pflicht. Dennoch übernimmt das Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der ESG-Vorgaben in der Lieferkette und schafft aus eigener Initiative Standards, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Neben dem deutschen LkSG gibt es eine Reihe von europaweiten Regularien der Europäischen Union. Diese werden unter dem Begriff „ESG Legal Framework“ zusammengefasst. Sie beinhalten Verordnungen und Richtlinien wie EU Green Deal, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Sustainable Finance Reporting Regulation (SFDR) sowie die EU-Taxonomie mit dem Grundsatz „Do No Significant Harm“ (DNSH).

Diese Bestimmungen gelten noch nicht für alle Unternehmen. Dennoch ist es wichtig, nicht zu warten, bis die Regularien nachziehen, sondern als Solarindustrie den Weg zu bereiten und Nachhaltigkeit vorzuleben. Egal wie groß das Unternehmen ist.

Solarparks im Einklang mit der Natur

Neben den Lieferketten ist für Solarunternehmen ein weiterer ESG-Aspekt relevant: Demnach sind insbesondere Eigner von Solarparks angehalten, die Anlagen im Einklang mit der Natur zu betreiben – beispielsweise durch besondere Maßnahmen für Biodiversität.

Ein weiteres Beispiel betrifft Solarparks in Wasserschutzgebieten, die speziellen Anforderungen standhalten müssen. Dort müssen die Betreiber sicherstellen, dass die ökologischen Funktionen dieser sensiblen Gebiete keinesfalls beeinträchtigt werden.

Das bedeutet, es dürfen nur bestimmte, zugelassene Materialien und Beschichtungen verwendet werden, um die Auswirkungen auf Boden und Wasser so gering wie möglich zu halten. Auf diese Weise wird der Schutz der Gewässer gewährleistet, denn er ist für die Gesundheit der Bevölkerung und zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen unverzichtbar.

Böden und Gewässer entlasten

Beim Betrieb von Solarparks in Wasserschutzgebieten sind strenge Auflagen zu berücksichtigen. Dabei ist für die Genehmigung einer Anlage entscheidend, in welcher Schutzgebietszone sie errichtet werden soll. Zone I eines Wasserschutzgebiets ist der Fassungsbereich. Hier dürfen Freiflächenanlagen in der Regel nicht gebaut werden. Erlaubt hingegen sind sie in der engeren Schutzzone (II) und der weiteren Schutzzone (III).

Die prinzipielle Bauerlaubnis gilt auch für Gebiete, die zwar nicht als Wasserschutzzone ausgewiesen sind, aber einen hohen Grundwasserpegel aufweisen. Dabei ist jedoch eine Einschränkung zu beachten: Der Solarpark darf auf solchen Flächen keineswegs eine Verschlechterung der Schutzfähigkeit zur Folge haben.

Aggressive Stoffe vermeiden

Um das Grundwasser in geschützten Gebieten weitgehend zu schonen, dürfen beim Bau und Betrieb von Freiflächenanlagen keine wassergefährdenden Stoffe wie Wasch- und Putzmittel, Pflanzenschutzmittel, Dünger, Lacke, Lösemittel und Mineralölprodukte wie Heizöl, Diesel oder Benzin verwendet werden. Dies bedeutet, dass Solarmodule ausschließlich mit Wasser und ohne chemische Zusätze gereinigt werden dürfen.

Beim Bau der Anlagen ist für Bodenauffüllungen nur nachweislich unbelastetes Material zugelassen. Zu beachten ist auch, dass Kraftstoffe, Betriebsmittel oder sonstige gefährdende Materialien keinesfalls ins Erdreich gelangen. Das gilt für die Bauphase ebenso wie für die Wartung und Reparaturen.

Nitrateintrag ins Grundwasser senken

Allerdings kann die Errichtung einer Freiflächenanlage auch einen positiven Effekt auf das jeweilige Wasserschutzgebiet haben. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Flächen bereits unter Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Durch den Bau eines Solarparks wird die Flächennutzung umgewidmet, was den Nitrateintrag ins Grundwasser in der Regel deutlich verringert.

So entsteht eine Win-win-Situation für alle Seiten. Das Grundwasser wird durch den ausbleibenden Düngereintrag geschont, während die Anlage gleichzeitig umweltfreundliche Energie erzeugt und das Klima schützt. Damit dieser Effekt eintreten kann, muss die Photovoltaikanlage unter Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten konzipiert und gebaut sein. Dies erfordert die sorgfältige Planung und enge Zusammenarbeit mit den Umweltbehörden.

Nachhaltig konzipierte Freiflächenanlagen sollten jedoch nicht nur das Grundwasser schonen, sondern auch die gesamte Flora und Fauna in der Umgebung schützen und einbeziehen. Wie das in der Praxis vorbildlich gelingen kann, zeigt ein hybrides Photovoltaikprojekt der besonderen Art: In Rickertsreute im Bodenseekreis hat Sens damit begonnen, einen Solarpark, zwei Dachanlagen sowie ein Speichersystem intelligent zu kombinieren.

Ist die Anlage fertiggestellt, versorgt sie mit einer jährlichen Stromproduktion von 15 Gigawattstunden nicht nur Tausende von Menschen mit umweltfreundlich erzeugter Energie. Das Projekt dient auch als Paradebeispiel für ein Höchstmaß an Biodiversität, bietet ausreichend Platz für Flora und Fauna und fördert die Artenvielfalt auf besondere Weise.

So können auf dem Solarpark spezielle Blumen, Gräser und Kräuter gedeihen, die bei regulärer Bewirtschaftung der Fläche nicht zum Zuge kämen. Darüber hinaus weiden zwischen und unter den Modultischen der Freiflächenanlage zahlreiche Schafe. Sie kümmern sich quasi um die Grünpflege des Areals. Dabei findet die Schafherde ausreichend Futter auf unbelastetem Boden. Durch die Synthese von grüner Energie, Biodiversität und Weideplatz schafft das Projekt einen besonderen Mehrwert für die gesamte Region.

Grüne Investitionen werden unterstützt

Das Beispiel zeigt: Die Nachhaltigkeit von Solaranlagen lässt mittels durchdachter Konzepte auf eine höhere Stufe heben. Dies ebnet den Weg für eine konsequente Einhaltung der ESG-Anforderungen.

Dazu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt: Unternehmen profitieren auch in monetärer Hinsicht, wenn sie in grüne Technologien investieren. Dadurch können sie insbesondere in der Photovoltaik finanzielle Förderungen abrufen und Kredite im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens in Anspruch nehmen. Investoren erhalten dadurch einen Anreiz, sich vermehrt für nachhaltige Technologien zu engagieren – was wiederum den ESG-Gedanken
fördert.

Um von finanziellen Vorteilen zu profitieren, müssen Unternehmen glaubhaft darlegen, dass gewisse Kriterien erfüllt sind. Hierfür hat Sens ein Verfahren entwickelt, um Photovoltaikprojekte gezielt auf die Einhaltung der ESG-Anforderungen zu überprüfen. Gelingt die entsprechende Klassifizierung, können Investoren somit die Nachhaltigkeit stichhaltig nachweisen und die Förderung für grüne Investitionen in Anspruch nehmen.

Nachweis der ESG-Konformität

Dabei werden insbesondere die Prozesse, Arbeitsbedingungen und Lieferketten untersucht, die hinter der Entwicklung und dem Bau der Anlagen stehen. Die Nachhaltigkeitsprüfung beschränkt sich nicht auf den Umweltaspekt, sondern bezieht auch die sozialen Standards ein.

Beim Prüfverfahren beruft sich das Würzburger Unternehmen unter anderem auf die Bestimmungen des erwähnten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie der EU-Taxonomie. Dabei geht Sens deutlich über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.

Im Rahmen des Audits kooperiert Sens mit einem auf Umweltschutz und Arbeitssicherheit spezialisierten Beratungsunternehmen. Im Fokus stehen die Nachhaltigkeit der Lieferketten, des Kundenservices sowie der Geschäftstätigkeit. Mittels Risikoanalyse beurteilen die Experten eine mögliche Verletzung der Sorgfaltspflichten in den einzelnen Disziplinen.

Zudem bringt Sens den ESG-Standard im Jahresrhythmus anhand aktualisierter Bewertungskriterien auf den neuesten Stand. Wird die Einhaltung der Vorgaben bestätigt, erhält das Projekt das ESG-Siegel von Sens. Dieses Siegel macht den Weg frei für die finanzielle Förderung einer grünen Investition.

Foto: Sens

Foto: Sens

Foto: Sens

Iqony Solar Energy Solutions (Sens)

Dienstleister für das Projektgeschäft

Die Firmengruppe Sens ist ein in zahlreichen europäischen Ländern agierender Dienstleister für erneuerbare Energien. Der Hauptsitz befindet sich in Würzburg. Von der Projektentwicklung und schlüsselfertigen Errichtung großer Freiflächenanlagen über die Wartung und Betriebsführung bis zur Erstellung und Umsetzung von ganzheitlichen Energielösungen für Gewerbe und Industrie bietet Sens verschiedene Lösungen und Konzepte aus einer Hand. Sens ist eine 100-prozentige Konzerntochter der Essener Iqony GmbH und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter an neun Standorten in Europa.

Der Autor

Christian Franz

ist seit Januar 2022 Global Director Operation & Maintenance bei Iqony Solar Energy Solutions (Sens). Bereits seit 2007 arbeitet er bei dem Photovoltaikdienstleister aus Würzburg: Zunächst unter dem Firmennamen A + F, die später zur Gildemeister Energy Solutions wurde, agierte er als Leiter der Serviceabteilung. Anschließend war er als Head of Service von 2019 bis 2021 tätig, unter der ehemaligen Firmierung Steag Solar Energy Solutions. Seine Erfahrungen im Solarsektor sammelte er zuvor in der Bauleitung, Projektleitung, Qualitäts­sicherung und dem technischen Service.

Foto: Sens

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