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Häuslebauer zögern

Der Markt in Frankreich wächst langsamer als geplant. 873 Megawatt betrug die Leistung der neu angeschlossenen Anlagen im Jahr 2018. Damit waren insgesamt 8,5 Gigawatt Photovoltaik am Netz. Der Anteil der Solarenergie am gesamten Strommix betrug 2,1 Prozent.

Das Ziel der mehrjährigen Programmplanung zum Ausbau der erneuerbaren Energien wurde im April 2016 gesetzlich definiert. Bis 2018 sollte die Gesamtleistung der installierten Photovoltaikanlagen auf 10,2 Gigawatt anwachsen. Dieses Ziel wurde also um rund 1,7 Gigawatt verfehlt.

Ausbauziel verfehlt

Die Ausschreibungsmengen waren zwar so groß wie ursprünglich geplant – je 1.450 Megawatt in den Jahren 2017 und 2018. Aber die Installation von Kleinanlagen hat immer noch nicht die Dynamik wie in Deutschland. Rechnet man alle Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung zusammen, gab es von Januar bis September 2018 rund 15.600 Installationen mit 174 Megawatt Leistung. Insgesamt waren damit in dieser Anlagengröße knapp drei Gigawatt Leistung installiert.

Großanlagen machen zwei Drittel aus

Die Einspeisetarife werden kontinuierlich angepasst und sind sehr differenziert. Zwischen 18,59 Eurocent pro Kilowattstunde für Anlagen unter drei Kilowatt und 11,19 Eurocent für Dachanlagen zwischen 36 und 100 Kilowatt lag die Vergütung am Ende des Jahres. Die Extraprämie für dachintegrierte Anlagen gibt es seit September 2018 nicht mehr. Diese Anlagen erhalten den gleichen Vergütungssatz wie Aufdachanlagen.

Rund zwei Drittel des Zubaus stammen aus Anlagen mit mehr als 250 Kilowatt Leistung. Vor allem im sonnenreichen Süden werden Großkraftwerke gebaut. Das Bild erfährt jedoch eine Korrektur, wenn man die Anzahl der Neuanschlüsse nach Leistung differenziert. Die zwei Drittel Leistung aus großen Anlagen kommen aus nur einem Prozent der Neuanlagen. 85 Prozent der Neuanlagen sind Anlagen mit weniger als neun Kilowatt Leistung.

Der Durchschnittspreis der Freiflächenprojekte zwischen fünf und 17 Megawatt lag im zweiten Quartal 2018 bei 5,21 Eurocent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: In Deutschland lag dieser Preis bei 4,59 Eurocent in der Kategorie zwischen 750 Kilowatt und zwölf Megawatt. Der höhere Preis in Frankreich hat unter anderem steuerliche Gründe.

Warten auf den Netzanschluss

Die IFER ist eine Pauschalsteuer für Energieerzeugungsanlagen, die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt. Sie macht ungefähr 75 Prozent der Steuerabgaben für eine Solaranlage aus und kommt den Gemeinden und lokalen Körperschaften zugute. Für jedes Ausschreibungssegment gibt es ein eigenes Lastenheft. Diese Lastenhefte haben die gleiche Struktur, das ist gut. Wenn 2020 die nächste Etappe der mehrjährigen Planung mit neuen Ausschreibungsmengen beginnt, werden auch die Lastenhefte angepasst werden.

Die Warteschlange für den Netzanschluss ist immer noch lang. Im September 2018 warteten Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,1 Gigawatt auf ihren Netzanschluss. Rein rechnerisch dauert es immer mehr als ein Jahr, bis eine Anlage angeschlossen wird.

Mehr Zeit für weniger Atomstrom

Die Kapazität der Kernkraftwerke in Frankreich hat sich nicht verändert, jedoch war die tatsächliche Erzeugung niedriger. Grund dafür war zum einen der warme Sommer: Es stand weniger Kühlwasser aus den Flüssen zur Verfügung.

Zudem müssen die älteren Kraftwerke öfter und länger repariert und deshalb heruntergefahren werden. Immer noch rund 72 Prozent der Stromerzeugung entfielen 2018 auf die Kernenergie. Bis 2035 soll dieser Anteil auf 50 Prozent fallen. Dieses Ziel sollte ursprünglich bereits 2025 erreicht werden.

Boni für Bürgerbeteiligung wirken

Projekte mit Bürgerbeteiligung können in den Ausschreibungen besondere Boni erhalten. 0,1 bis 0,3 Eurocent pro Kilowattstunde sind möglich. Das ist ein wirksamer Hebel. 60 Prozent der bezuschlagten Projekte waren Vorhaben mit Bürgerbeteiligung oder mit Finanzierung über Crowdfunding. Den Bonus nehmen große Projektierer gerne mit und beteiligen die Bürger in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den geplanten Anlagen. Dies gilt übrigens nicht nur für Photovoltaik, sondern auch für die Windkraft.

Das Engagement der Kommunen ist allerdings auf einige wenige Vorreiterkommunen beschränkt. Die Photovoltaik findet bei Weitem nicht so eine breites Interesse in der Bevölkerung wie hierzulande. Ein positives Beispiel ist die Gemeinde Le Mené im Norden Frankreichs. Sie wurde 2018 mit dem Europäischen Solarpreis ausgezeichnet. Die Gemeinde deckt 40 Prozent ihrer Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen. Bis 2025 sollen es 100 Prozent sein.

Eigenverbrauch wächst

Generell ist der Eigenverbrauch in Frankreich ein junges, zartes Pflänzchen. Aber er wächst beachtlich. 2017 gab es 12.000 Haushalte, die sich mit eigenem Solarstrom versorgten. 2018 waren es bereits 40.000. Für Anlagen unter 100 Kilowatt Leistung, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, gibt es eine feste Einspeisevergütung und eine Investitionsprämie. Die Summe dieser beiden Bestandteile ist geringer als die Vergütung für Volleinspeisung: etwas über fünf Eurocent bei Anlagen zwischen drei und 100 Kilowatt, acht Cent für Anlagen unter drei Kilowatt.

Für größere Anlagen gibt es spezifische Ausschreibungen. Sie steuern den Eigenverbrauch so, dass große Anlagen auch einen großen Eigenverbrauchsanteil haben müssen, um die Mittagsspitze aus diesen Anlagen nicht im Netz zu haben.

Seit zwei Jahren gibt es in Frankreich auch den gemeinschaftlichen Eigenverbrauch. Er ist mit dem Mieterstrom in Deutschland zu vergleichen. Aber ähnlich wie in Deutschland gibt es nur wenige realisierte Projekte in diesem Segment.

Zum 30. September 2018 wurde die Förderung für gebäudeintegrierte Anlagen eingestellt. Das ist umso beachtenswerter, weil Frankreich in den letzten zehn Jahren teilweise oder ganz integrierten Lösungen besonderen Vorrang einräumte. Viele Hersteller haben genau für dieses Marktsegment Produkte entwickelt und den mühsamen Weg der Zertifizierung absolviert.

Keine Prämie für integrierte Systeme

Das Ende der Förderung für integrierte Dachanlagen ist deshalb keine Randnotiz. Solche Anlagen können zwar immer noch gebaut werden, erhalten aber die gleichen Fördersätze wie Aufdachanlagen.

Der Qualitätsingenieur Arnaud Meyer vom französischen Verband zur Qualitätssicherung im Baubereich (Agence Qualité Construction/AQC) beschreibt, wie es dazu kam: „Die Erfahrungen mit dachintegrierten Systemen haben Schwachstellen aufgezeigt.“

Die Systeme waren zum einen nicht immer regendicht. Zudem gab es Konstruktionsfehler bei den Anschlusskästen und Probleme bei der Verbindung. Die Nähe zu brennbaren Materialien wie Dachunterbahn, Holzrahmen oder Isolierung und zum Teil unzureichende Hinterlüftung führten zu Bränden. Es gab entsprechende Schäden.

Dabei lagen die Ursachen sowohl in der fehlerhaften Installation als auch im Design mancher Systeme. Nun wurde ein neuer Evaluierungsprozess für diese Systeme auf den Weg gebracht. Sie sollen nicht von der Bildfläche verschwinden, aber besser werden.

Nur wenige Großhändler

Serge Heidinger von Renusol Frankreich freut sich über die Verkaufszahlen seines Unternehmens in Frankreich. Insgesamt habe in allen europäischen Ländern im letzten Jahr die Nachfrage angezogen, so auch in Frankreich.

Er sieht die Gründe dafür auch im wachsenden Interesse der Hausbesitzer, den mit einer Solaranlage gewonnenen Strom selbst zu nutzen. Zwei Aufdachsysteme von Renusol werden gut nachgefragt: das VS+ für Schrägdachanlagen und das ballastierte Flachdachsystem CS+, das ohne Dachdurchdringung gebaut werden kann. Dachintegrierte Systeme bietet Renusol schon seit mehreren Jahren nicht mehr an. So hatte der Förderstopp für diese Lösungen für das Unternehmen auch keine besonderen Auswirkungen.

Der Vertrieb in Frankreich läuft größtenteils über die wenigen Großhändler, die es im Land gibt. „Wenn der Service für den Händler und der Preis stimmen, dann ist das ein idealer Vertriebsweg“, sagt Heidinger. Dennoch bekomme man direkte Rückmeldungen von Installateuren zum Produkt, sodass die Kundenbedürfnisse nicht aus dem Blick geraten.

Neu ist die Zertifizierung bei der Agence Qualité Construction, die ein zentrales Register für Bauprodukte eingerichtet hat. Dort werden Produkte und Lösungen in einer grünen Liste (liste verte) geführt. An diesem Katalog orientieren sich auch Versicherer, die Anlagen versichern.

https://energie-fr-de.eu/fr/accueil.html

Europäischer Solarpreis

Französische Gemeinde ausgezeichnet

Die kleine Gemeinde Le Mené im Norden Frankreichs ist einer der Gewinner des Europäischen Solarpreises 2018. Rund 40 Prozent ihrer Energie deckt die Gemeinde aus lokalen erneuerbaren Quellen. Bis 2025 sollen es 100 Prozent sein.

Die Energie-Erfolgsgeschichte von Le Mené begann im Jahr 1999 mit einer Gruppe von Schweinehaltern, die ihren Gülleausstoß gewinnbringend nutzen wollten. Mehrere inspirierende Reisen nach Dänemark und Deutschland führten zum Bau einer von 40 lokalen Landwirten gemeinsam genutzten Methanisierungsanlage, in der jährlich 70.000 Tonnen Agrar- und Lebensmittelabfälle in Energie umgewandelt werden können. Einmal das enorme Potenzial der erneuerbaren Energien erkannt, setzte sich die Region mit rund 6.500 Einwohnern das Ziel, bis zum Jahr 2025 ihren Energiebedarf zu 100 Prozent regenerativ zu decken, und ist heute bereits auf einem guten Weg, diese Vision Realität werden zu lassen. Die 78 Photovoltaikanlagen und sieben Windkraftanlagen haben eine Gesamtkapazität von zwölf Megawatt.

www.eurosolar.de

DFBEW

Photovoltaik in den Städten

Am 22. Mai 2019 veranstaltet das Deutsch-französische Büro für die Energiewende in Paris eine Konferenz mit Fokus auf Photovoltaik im urbanen Raum. In Deutschland und Frankreich wollen die Städte bei der Energiewende und im Kampf gegen den Klimawandel tatkräftig mitwirken. Vor diesem Hintergrund wird sich die Konferenz auf Dachanlagen konzentrieren.

Diese Themen stehen auf dem Programm:

  • Wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Photovoltaik im urbanen Raum in Deutschland und Frankreich?
  • Wo und wie kann die Entwicklung von Photovoltaikprojekten in den urbanen und peri-urbanen Räumen befördert werden? Wann kommt der Eigenverbrauch infrage?
  • Welche technischen, städtebaulichen sowie architektonischen Herausforderungen und Hindernisse tauchen auf und wie könnten sie überwunden werden?

Zur Intersolar wird das DFBEW wieder zu einem Side-Event einladen.

https://energie-fr-de.eu/fr/accueil.html

Kurz nachgefragt

„Das Bremspedal des Regulators verschwindet“

Das Clean Energy Package von 2016 wird auch als Winterpaket der EU bezeichnet. Was hat es damit auf sich?

Sven Rösner: Das EU-Winterpaket definiert die Ziele für die Energie- und Klimapolitik der EU bis 2030. Dazu wurden von der Europäischen Kommission acht Vorschläge für Rechtsakte gemacht, von denen einige inzwischen auch gültig sind. Man kann diese Vorschläge in zwei Kategorien fassen: die Überführung der Energie- und Klimaschutzziele in geltendes Recht und die Anpassung der Märkte an die veränderten Rahmenbedingungen.

Welche konkreten Regeln sind inzwischen aus diesem rechtlichen Rahmen hervorgegangen?

Markus Wagenhäuser: Bereits im Juni 2018 wurde die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen. Im Dezember 2018 wurden neue Governance-Regeln, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die Energieeffizienz-Richtlinie verabschiedet. Nun stehen noch vier Rechtsakte zum Marktdesign aus, für die aber bereits eine politische Einigung erzielt wurde.

Unter anderem soll der Einspeisevorrang für Neuanlagen begrenzt werden. Was hat es damit auf sich?

Markus Wagenhäuser: Damit wird versucht, die Anlagen bis 400 Kilowatt weiter in den Markt zu integrieren. Strom aus Wind und Sonne hat so niedrige Grenzkosten, dass er kaum mehr aus dem Markt verdrängt werden kann. Künftig wird dieser Strom die neue konventionelle Erzeugung darstellen und das System zunehmend dominieren. Zudem beschränkt sich der Energiemarkt nicht auf den Börsenhandel, da große konventionelle Kraftwerke ihren Strom zu großen Teilen direkt vermarkten. Diese Tendenz gibt es auch bei Solar- und Windkraftanlagen. Viele Akteure sehen in der Direktvermarktung mittels PPA das Modell der Zukunft.

Netzbetreiber sollen Energiespeicher und Ladepunkte für Elektromobilität weder besitzen noch betreiben. Was steckt hinter diesem Anliegen?

Sven Rösner: Für uns stellt es sich so dar: Wenn diese Akteure Flexibilitätsmechanismen vorhalten und betreiben könnten, wären sie im Zweifelsfall vielleicht dazu geneigt, ihre eigene Dienstleistung eher nachzufragen, als die anderer Marktteilnehmer, auch wenn diese günstiger sein könnte. Mit der Vorgabe soll dieser Versuchung zuvorgekommen und eine zu große Marktmacht über verschiedene Rollen im System hinweg verhindert werden. Damit wird das Prinzip des Unbundlings weiter verfolgt.

Sven Rösner: Für uns stellt es sich so dar: Wenn diese Akteure Flexibilitätsmechanismen vorhalten und betreiben könnten, wären sie im Zweifelsfall vielleicht dazu geneigt, ihre eigene Dienstleistung eher nachzufragen, als die anderer Marktteilnehmer, auch wenn diese günstiger sein könnte. Mit der Vorgabe soll dieser Versuchung zuvorgekommen und eine zu große Marktmacht über verschiedene Rollen im System hinweg verhindert werden. Damit wird das Prinzip des Unbundlings weiter verfolgt.

Welche Anpassungen müssen nun Frankreich und Deutschland speziell auf den Weg bringen?

Sven Rösner: Das Winterpaket hat ja neben den Zielen zum Anteil erneuerbarer Energien und zu den Kohlenstoffdioxidemissionen vor allem einen wichtigen Akzent gesetzt: Es soll mehr Planbarkeit und Transparenz herrschen. Die Akteure sollen eine längerfristige klare Sicht auf das haben, was kommt. In Frankreich ist mit der mehrjährigen Programmplanung schon ein Instrument vorhanden, das dies technologiescharf leisten kann. Deutschland ist dabei, dies im Rahmen der Nationalen Energie- und Klimapläne, die vom neuen EU-Governance-System vorgeschrieben sind, ebenfalls umzusetzen.

Welche positiven Effekte hat das für die Akteure?

Sven Rösner: Sie haben mehr Planungssicherheit. Trotzdem gibt es Entwicklungen, die dazu führen könnten, dass solche langfristig geplanten Volumina umgangen werden. In Frankreich gibt es beispielsweise aktuell zwei Fälle von Photovoltaikprojekten in Gigawattgröße, in denen die Projektierer Ausschreibungen umgehen und auf die Marktprämie verzichten. Sie setzen von vornherein auf eine Vermarktung über PPAs ohne Förderung. Sie benötigen dafür jedoch eine Mindestgröße und Flächen, die weit über die Beschränkungen der Ausschreibungen hinausgehen. In diesem Fall unterliegt der Zubau nicht mehr der Kontrolle der Lastenhefte, da eine Baugenehmigung genügt. Das Bremspedal des Regulators verschwindet.

Sven Rösner: Sie haben mehr Planungssicherheit. Trotzdem gibt es Entwicklungen, die dazu führen könnten, dass solche langfristig geplanten Volumina umgangen werden. In Frankreich gibt es beispielsweise aktuell zwei Fälle von Photovoltaikprojekten in Gigawattgröße, in denen die Projektierer Ausschreibungen umgehen und auf die Marktprämie verzichten. Sie setzen von vornherein auf eine Vermarktung über PPAs ohne Förderung. Sie benötigen dafür jedoch eine Mindestgröße und Flächen, die weit über die Beschränkungen der Ausschreibungen hinausgehen. In diesem Fall unterliegt der Zubau nicht mehr der Kontrolle der Lastenhefte, da eine Baugenehmigung genügt. Das Bremspedal des Regulators verschwindet.

Und der Eigenverbrauch war ja auch schon in den Schlagzeilen, er soll nicht diskriminiert werden …

Markus Wagenhäuser: Genau. Aber hier muss man genau hinschauen. Die Erneuerbaren-Richtlinie sieht in Paragraf 21 die Möglichkeit vor, Umlagen oder Abgaben zu erheben. Allerdings ist eine Bagatellgrenze festgeschrieben. Für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gibt es diese Möglichkeit nicht. Selbst genutzter Strom aus solchen Anlagen soll tatsächlich nicht mit Umlagen oder Abgaben belastet werden.

Wie geht Frankreich derzeit mit dem Eigenverbrauch um?

Sven Rösner: Man will ihn gezielt anreizen und fördert ihn deshalb für bestimmte Anlagen, zum Beispiel im Dienstleistungssektor. Der Gedanke dahinter ist, die Mittagsspitze aus Photovoltaik zu kappen und die Anlagen systemdienlich zu betreiben. Wenn dieser Strom gar nicht erst ins Netz eingespeist wird, wirkt das entlastend. Es soll möglichst eine Korrelation zwischen Produktion und Last geben. Es gibt auch einen klaren Rechtsrahmen für den kollektiven Eigenverbrauch.

Wie flexibel sind die im Winterpaket definierten Ziele?

Markus Wagenhäuser: Es gibt eine Klausel, die eine Anpassung der Ziele im Jahr 2023 vorsieht. Der jetzt definierte Anteil von erneuerbaren Energien von 32 Prozent könnte sich dann noch einmal erhöhen. Oder auch die Vorgabe zum Absenken der Treibhausgasemissionen. Derzeit ist das Ziel, sie bis 2030 um 40 Prozent zu senken. Eine Abmilderung der Ziele ist jedoch ausgeschlossen.

Wurden auch Vorgaben aus früheren Richtlinien zurückgenommen?

Sven Rösner: Ja. Die Regelungen zu verpflichtenden grenzüberschreitenden Ausschreibungen für bestimmte EU-Mitgliedstaaten, wie dies etwa in Deutschland mit Dänemark umgesetzt wurde, gibt es nicht mehr. Man hat gesehen, dass das nicht so einfach ist. Dieser Zwang wurde in eine fakultative Klausel umgewandelt.

Das Gespräch führte Petra Franke.

Sven Rösner

ist Geschäftsführer des Deutsch-französischen Büros für die Energiewende (DFBEW).

Markus Wagenhäuser

ist Referent für Systemfragen beim DFBEW. Als Trainee arbeitete er bei der EU-Kommission am Winterpaket mit.

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