Der Stadtrat von Wien hat eine Änderung des Garagengesetzes vorgelegt. In Zukunft muss jedes neue Nichtwohngebäude mit Ladepunkten für Elektroautos ausgestattet werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude über mehr als zehn Stellplätze für Autos verfügt. Dann muss das Laden eines Elektroautos auf jedem zehnten Stellplatz möglich sein. Für jeden fünften Stellplatz muss eine Leerverrohrung verlegt werden, damit nachträglich ein Ladepunkt installiert werden kann.
Installation vorbereiten
Alle Garagenstellplätze neuer Wohngebäude müssen mindestens für die Installation einer Ladestation vorbereitet werden. Dazu muss der Bauherr eine entsprechende Leerverrohrung verlegen lassen. Auch hier ist die Voraussetzung, dass mindestens zehn Stellplätze errichtet werden.
Die Ladesäulenpflicht greift für alle Arten von Gebäude, wenn ein Bestandsgebäude umfangreich renoviert und die Maßnahmen dabei mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle betreffen. Die Verpflichtung gilt ebenfalls bei der Sanierung der Hauselektrik. In beiden Fällen ist es dabei unerheblich, ob die Stellplätze im Gebäude sind – etwa in einer Tiefgarage – oder direkt an das Gebäude angrenzen.
Die neuen Regelungen sind noch nicht in Kraft. Der Stadtrat hat aber schon ein Konsultationsverfahren gestartet. Bis zum 18. Mai 2020 nimmt der Magistrat Stellungnahmen entgegen. (su)