Mit der Verabschiedung des Elektromobilitätsgesetzes räumt die Bundesregierung den Elektroautos umfangreiche Sonderrechte ein. Es muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Das kann dauern. Denn die Regelungen stoßen teilweise auf Kritik.
Die Bundesregierung hat das Elektromobilitätsgesetz beschlossen. Damit ist der Gesetzentwurf, der Sonderrechte für Elektroautos vorsieht, auf dem Weg in den Bundestag. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das soll mit dem neuen Elektromobilitätsgesetz möglich sein. Damit will die Bundesregierung Anreize für den Kauf eines Elektroautos geben. „Um elektrisch betriebene Fahrzeuge attraktiver zu machen, hat sich die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetz dafür entschieden, mit Sonderregelungen neue Anreize zu schaffen“, betont das Kabinett in Berlin. „Die Erfahrungen, die die Bundesregierung durch die Modellregionen, Demonstrationsprojekte und die Schaufenster Elektromobilität sammelte, belegen, dass gerade die Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien haben.“ So regelt das Gesetz auch nur den Rahmen für die Sonderrechte. Die konkrete Ausgestaltung überlässt die Bundesregierung den Kommunen selbst.
Reservierte Parkplätze mit Ladestationen
Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass Elektroautos besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reserviert bekommen. Außerdem sollen die Besitzer von Elektroautos geringere oder gar keine Parkgebühren bezahlen. Elektrofahrzeuge sollen auch von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen werden, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. Zudem dürfen Elektroautos in Zukunft auch Busspuren in Städten benutzen. Vor allem diese Regelung stößt auf heftige Kritik, da dadurch der Individualverkehr den öffentlichen Personennahverkehr behindert, wenn Tausende von Elektroautos die Busspuren verstopfen.
Hybridautos auf Busspuren in der Kritik
Umweltverbände und auch Teile der SPD kritisieren zudem, dass das Gesetz nicht auf rein elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränkt ist, sondern auch Hybridautos mit einbezieht. Auch diese immer noch zu einem großen Teil mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Autos sollen ebenfalls die besonderen Kennzeichen bekommen. Denn die Regelungen sehen vor, dass Elektroautos eine gesonderte Autonummer bekommen, damit die Polizei auch gleich sieht, dass sie die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. Das Elektromobilitätsgesetz geht jetzt in den Bundestag und soll zum 1. Februar 2015 in Kraft treten. Das dazu nötige Notifizierungsverfahren – die Prüfung durch die Europäische Kommission ist angelaufen. Das Gesetz ist zunächst bis zum 30. Juni 2030 befristet. „Die Bundesregierung wird das Gesetz insgesamt begleitend evaluieren“, versichert das Kabinett.