Der Solarstrom vom eigenen Hausdach ist heute günstiger als jener, der vom Energieversorger geliefert wird. Und je mehr Haushalte sich die Ernte teilen, desto profitabler ist es. In einem Mehrfamilienhaus gibt es nicht nur die Berufstätigen, die vor allem am Morgen und Abend Strom brauchen, sondern auch das Rentnerpaar, das tagsüber zu Hause ist, den Vater, der seinen Kindern das Mittagessen kocht, oder Gewerbetreibende, die tagsüber arbeiten. So wird möglichst viel Solarstrom zeitgleich gebraucht und muss nicht ans öffentliche Netz abgegeben werden.
Das Stichwort heißt „Zusammenschluss zum Eigenverbrauch“, kurz ZEV. Seit Jahresbeginn dürfen sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch mehrere aneinandergrenzende Parzellen zusammenschließen, um Sonnenstrom vom eigenen Hausdach zu nutzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten Eigentümer oder Mieter sind.
Im Fall von Mietwohnungen legt die Energieverordnung fest, dass der intern verkaufte Strom nicht teurer als jener sein darf, der extern bezogen wird. Wenn der Stromverbrauch des ZEV die Grenze von 100 Megawattstunden pro Jahr übersteigt, kann dieser im freien Strommarkt einkaufen, wo er will, und profitiert von den günstigsten Preisen.
Bereits ab etwa 25 Wohnungen inklusive Allgemeinstrom wird diese Grenze überschritten. Die Mitglieder des ZEV müssen zwar dem örtlichen Elektrizitätsversorger gemeldet werden, aber dieser betreibt nur noch den Stromzähler beim Netzanschluss. Die interne Messung und Abrechnung ist Sache des ZEV. Allerdings bieten auch verschiedene Elektrizitätswerke diese Dienstleistung an.
Das Gesetz macht nur wenige Vorgaben, wie sich der ZEV zu organisieren hat. Handelt es sich um ein neues Mietobjekt, können die Mieter zur Teilnahme verpflichtet werden. Bei bestehenden Mietverhältnissen müssen die Mieter mit dem amtlichen Formular darüber informiert werden, dass sie künftig die Stromrechnung vom Hausbesitzer statt vom Energieversorger erhalten. Angesichts des günstigen Solarstroms werden sie dagegen kaum Einwände haben.
Austreten kann ein Mieter jedoch nur, wenn der Hausbesitzer seine Pflichten vernachlässigt oder wenn er selbst über 100 Megawattstunden verbraucht. Wenn sich mehrere Eigentümer zusammenschließen, müssen sie festhalten, wer den ZEV nach außen vertritt, wie abgerechnet wird und welches Stromprodukt von außen bezogen werden soll. Das bisher wichtigste Förderinstrument, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wird nur noch an Projekte mit einer Leistung von über 100 Kilowatt ausbezahlt, die bereits vor Mitte 2012 angemeldet wurden.
25 Prozent Förderung
Alle anderen Anlagen werden mit der Einmalvergütung (EIV) gefördert, die rund 25 Prozent der Investitionskosten deckt. Da die etwa 38.000 Photovoltaikprojekte auf der KEV-Warteliste bei der Auszahlung der EIV bevorzugt behandelt werden, müssen sich neue Antragsteller zu Beginn in Geduld üben: Projekte unter 100 Kilowatt erhalten ihren Beitrag nach etwa zwei Jahren, können aber jederzeit ohne Zusage der Förderstelle erstellt werden. Bei größeren Anlagen liegt die Wartezeit zu Beginn sogar bei über sechs Jahren. Doch in beiden Fällen sind die Beiträge gesetzlich garantiert, womit für Bauherren kein Risiko besteht.
Anhand eines fiktiven Beispiels lässt sich aufzeigen, dass sich der Betrieb einer Eigenverbrauchsgemeinschaft rechnet (siehe Grafik): Drei neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen im Stockwerkeigentum sind mit einer Photovoltaikanlage von 35 Kilowatt Leistung ausgestattet, die umgerechnet rund 51.000 Euro kostet. Davon abzuziehen ist der Förderbeitrag von umgerechnet 15.700 Euro (Einmalvergütung, Beiträge gültig seit April 2018). Die Anlage liefert jährlich etwa 33.000 Kilowattstunden Solarstrom.
Überschussstrom ins Netz speisen
Die Häuser werden mit einer Wärmepumpe beheizt, die so gesteuert ist, dass sie möglichst dann läuft, wenn die Sonne scheint und die Solaranlage Strom liefert. Die Parkgarage ist mit vier elektrischen Ladestationen ausgestattet. So können im Jahresmittel etwa 60 Prozent des Solarstroms zum Zeitpunkt der Produktion verwendet werden und sparen damit den Bezug von etwa 20.000 Kilowattstunden Strom vom Netz zu 20 Rappen (17 Eurocent) ein.
Stattdessen bezahlen die Stockwerkeigentümer für den Solarstrom vom eigenen Dach nur 13 Rappen (elf Eurocent) pro Kilowattstunde, dazu kommen noch die Kosten für Messung und Abrechnung von etwa 120 Schweizer Franken pro Wohnung und Jahr. Der überschüssige Solarstrom wird ans öffentliche Netz abgegeben und vom örtlichen Netzbetreiber mit sieben Rappen (sechs Eurocent) pro Kilowattstunde entschädigt. Die Solaranlage liefert 25 Jahre lang Strom und zwei Prozent Zins für das investierte Kapital.
Fazit: eine äußerst interessante Investition und zugleich ein sinnvoller Beitrag an eine sichere, saubere und nachhaltige Energieversorgung. Im 14. Jahr hat die Photovoltaikanlage ihre Anschaffungskosten verdient, und sie arbeitet dann noch mehr als zehn Jahre weiter. Die Betriebskosten der Anlage abgezogen, liegt die Amortisationszeit ohne Kapitalverzinsung allerdings bei rund 20 Jahren. Kein großes Geschäft, aber definitiv ein positiver Beitrag für das Klima.
Mit Sonne heizen
Mit Solarenergie lässt sich statt Strom auch Wärme erzeugen. Wirtschaftlich besonders interessant ist der Einsatz dieser Technologie in bestehenden Mehrfamilienhäusern in Ergänzung zu einer Öl- oder Gasheizung. Mit einer Kollektorfläche von rund einem Quadratmeter pro Bewohner lassen sich etwa 40 Prozent des Warmwasserbedarfs erzeugen. Fast alle Kantone bezahlen Förderbeiträge, die etwa 20 Prozent der Kosten decken.
Der Autor
David Stickelberger
ist seit 1998 Geschäftsleiter von Swissolar. Der schweizerische Dachverband der Solarbranche hat fast 700 Mitglieder. Stickelberger hat Geografie an der Universität in Zürich studiert, bevor er in der kommunalen Umweltberatung tätig wurde. Danach leitete er die Klima- und Energiekampagne von Greenpeace Schweiz.