Der Branchenverband PV Austria kritisiert den Entwurf einer kleinen Novelle des Ökostromgesetzes. Denn dieser beseitigt nicht die derzeitigen Hürden und führt nicht zu einem schnelleren Ausbau der Photovoltaikerzeugungsleistung in der Alpenrepublik. Die Novelle wird sicherlich auch auf der Jahrestagung von PV Austria am 20. März 2017 thematisiert.
Seit drei Jahren dümpelt die Novelle des österreichischen Ökostromgesetzes vor sich hin. Jetzt hat es die Regierung in Wien geschafft, zumindest eine kleine Reform auf den Weg zu bringen. Diese ist jetzt in der Begutachtung durch die betroffenen Verbände und Unternehmen. Doch schon jetzt wird klar: Damit ist das erklärte Regierungsziel einer signifikanten Steigerung des Ökostromausbaus mit Sicherheit nicht erreichbar“, kritisiert Hans Kronberger, Präsident des Bundesverbandes PV Austria. „Ohne Beseitigung der Schwachstellen im alten Ökostromgesetz wird der Ausbau der Photovoltaik in Österreich durch rein bürokratische Hürden gedrosselt“, sagt Kronberger.
Gesetz berücksichtigt Eigenverbrauch nicht
Diese Hürden für die Photovoltaik werden durch die jetzt in die Begutachtung gegebene Novelle nicht abgebaut, sondern noch verschärft. Immerhin sind die Kosten für die Anlagen in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Das führt dazu, dass derzeit mit der gleichen Fördersumme der Bau von immer größerer Erzeugungsleistung möglich ist. Dazu kommt noch – zumindest für die Photovoltaik – der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms, der die Anlagen mit noch weniger Förderung wirtschaftlich macht. „Doch diese Faktum wird im Gesetz nicht beachtet und durch die falsche Kontingentierung im Förderbudget verliert die Photovoltaik jährlich rund zwei Millionen Euro Fördergelder“, kritisiert Hans Kronberger.
Denn immer noch wird bei der Berechnung der Förderbudgets die installierte Leistung berücksichtigt und nicht die eingespeiste Strommenge. Da diese aber aufgrund des Eigenverbrauchs sinkt, ohne dass dadurch gleichzeitig die Leistung der zu installierenden Anlage zurückgeht, bleiben jedes Jahr etwa zwei Millionen Euro ungenutzt im Fördertopf. PV Austria hat ausgerechnet, dass mit einer zusätzlichen Reihung mit Bevorzugung der Eigenverbrauchsanlagen jedes Jahr 30 Megawatt Anlagenleistung mehr aufgebaut werden kann, ohne dass sich die Kosten für die Förderung steigen würden.
Photovoltaik wird benachteiligt
Eine Verschärfung für die Photovoltaik will die Regierung jetzt mit Blick auf die Aufteilung des Resttopfes einführen, in dem die nicht genutzten Fördergelder landen. Schon bisher sieht das Ökostromgesetz vor, dass diese Gelder zwischen Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft aufgeteilt werden. Allerdings sind die Förderanträge für Photovoltaikanlagen nur ein Jahr lang gültig, während die für Windkraftanlagen drei Jahr Gültigkeit besitzen. Dadurch ist eine gerechte Aufteilung des Resttopfes schon jetzt überhaupt nicht möglich. Diese Chancenungleichheit wird durch die Verlängerung der Gültigkeit der Förderanträge für Windkraftanlagen auf vier Jahre weiter verschärft. „Um diese Ungleichheit zu bereinigen, ist eine fixe Budgetzuteilung für Bürgeranlagen notwendig“, fordert Hans Kronberger.
Flexible Nutzung von Strom in Mietshäusern zulassen
Zudem fordert er, endlich das Elektrizitätswirtschafts und -organisationsgesetz (ElWOG) zu novellieren. Ziel muss es sein, dass Solarstrom vom Gebäudedach auch in Mehrfamilienhäusern direkt genutzt werden kann. „Noch nicht beachtet ist – aber unbedingt gelöst werden muss – die Tatsache, dass Photovoltaikstrom innerhalb des Gebäudes frei zugeteilt werden kann“, beschreiben die Branchenvertreter von PV Austria den Handlungsbedarf. „Im aktuellen Entwurf ist zwar erstmals eine Aufteilung des Photovoltaikstroms auf Beteiligte vorgesehen, durch die nur starre Zuteilungsmöglichkeit der Stromanteile muss überschüssiger Strom eines Beteiligten ins öffentliche Netz gespeist werden, auch wenn ein anderer Beteiligter diesen Strom nutzen könnte“, kritisieren sie diesen Konstruktionsfehler. Deshalb muss das Gesetz so umformuliert werden, dass flexible Strommengen im Gebäude genutzt werden können und nicht nur vorher festgelegte Kontingente.
Photovoltaiktagung wird Mieterstrom thematisieren
Unter anderem über des derzeitigen Stand der Nutzung von Solarstrom in mehrgeschossigen Gebäuden berichtet der Verband auf der Jahrestagung von PV Austria, die am 20. März 2017 in Wien stattfindet. Docht wird Georg Meier von der Energiezukunft Schweiz über die Erfahrungen des Nachbarlandes mit Mieterstrommodellen berichten.
Weitere Themen auf der Jahrestagung werden konkrete Anwendungen sein. Neben der Vorstellung des Konzepts der Agrophotovoltaik stellen verschiedene Unternehmen ihre Projekte zum Thema Photovoltaik auf der Straße vor. Neben einer mobilen Energietankstelle gehören dazu auch ein Carsharingprojekt mit Elektroautos und eine fahrende Photovoltaikanlage. Außerdem werden sich die einheimsichen Modulhersteller mit ihren Konzepten vorstellen. Einen Blick in die Zukunft wird Erwin Smole von Grid Singular Gsy. Er beleuchtet die Möglichkeiten der Blockchain für die Energiewirtschaft der Zukunft.
Auch die Stromspeicher stehen auf dem Programm. So wird Franz-Josef Feilmeier, Geschäftsführer von Fenecon, die Möglichkeiten der Vermarktung von Flexibilitäten darstellen, die Strimspeicher bieten. Zudem wird Walter Schiefer von D.E.U.S. Consulting erklären, warum mit Photovoltaik und Stromspeichern die Stromversorgung sicherer wird.