Im polnischen Toru steht die Sonne schon seit dem 16. Jahrhundert im Mittelpunkt. Während im restlichen Abendland noch das geozentrische Weltbild vorherrschte, entwickelte der große Sohn der Stadt Nikolaus Kopernikus die These, dass sich die Erde um die Sonne dreht.
Was damals als Revolution in der Weltsicht galt, ist heute nicht weniger revolutionär. Diesmal geht es aber um die Energieversorgung. Dass Strom nicht aus der Erde, sondern von der Sonne kommt, widersprach bisher den Dogmen der politischen Kaste in Warschau. In anderen Ländern ist die Stromerzeugung mittels Photovoltaik längst angekommen. In Polen jedoch ist sie im europäischen Maßstab gesehen noch am wenigsten verbreitet.
In Toru hat sich das im vergangenen Jahr geändert. Vor den Toren der Stadt hat der Energieversorger Energa mit Sitz in Gdask ein neues Solarkraftwerk mit einer Leistung von 3,7 Megawatt in Betrieb genommen. Es ist die bisher größte Anlage und macht immerhin mehr als fünf Prozent des gesamten Zubaus des Jahres 2015 aus. Energa ist damit der größte Ökostromproduzent Polens und liefert immerhin schon zu 35,5 Prozent Ökostrom an seine Kunden aus. Der Ökostromanteil an der Gesamtproduktion des Versorgers liegt bei 41,5 Prozent. Der größte Teil kommt aus den 46 Wasserkraftwerken und den vier Windparks. Dazu kommen noch jeweils zwei Solar- und Biomassekraftwerke.
Zubau hat Fahrt aufgenommen
Damit ist Energa ein Vorreiter in Polen. Denn die Stromversorgung basiert immer noch vor allem auf Steinkohle, mit der 51 Prozent des Stroms in Polen erzeugt werden. Auf die Braunkohle entfallen 34 Prozent. Der Anteil der erneuerbaren Energien beträgt bisher sechs Prozent inklusive Wasserkraft.
Dabei kommt die Photovoltaik besonders schlecht weg. Der größte Teil des polnischen Ökostroms wird in Windkraftanlagen erzeugt, gefolgt von Biomasse und Wasserkraft. Selbst die Stromproduktion aus Biogas ist in Polen höher als die aus Photovoltaikanlagen. Bis Ende 2014 waren etwa 27 Megawatt Solarstromleistung installiert. Doch der Markt hat Fahrt aufgenommen. Im Jahr 2014 wurden in Polen Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 16 Megawatt aufgebaut. Im vergangenen Jahr sind noch einmal etwa 60 Megawatt dazugekommen. „Das mag mickrig klingen. Aber wenn man die Zuwächse betrachtet, dann hat sich der Markt im letzten Jahr im Vergleich zu 2014 mehr als verdreifacht“, betont Barbara Adamska, Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens ADM Poland mit Sitz in Warschau. Das Unternehmen unterstützt ausländische Firmen, die auf dem polnischen Markt aktiv werden wollen, und arbeitet dabei eng mit dem polnischen Photovoltaikverband PTPV zusammen.
Besondere Beachtung verdient die Verdreifachung des Marktes im vergangenen Jahr, weil die Photovoltaik nahezu komplett ohne staatliche Förderung gebaut wurde. Bisher waren die Errichter von großen Solarparks vor allem auf den Verkauf von grünen Zertifikaten an die Stromversorger angewiesen: Diese haben wiederum die Vorgabe, einen Teil ihres Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Damit ist ein Markt für diese grünen Zertifikate entstanden. Doch die Vorgaben für den Ökostromanteil der Energieversorger waren so gering, dass das Angebot an Zertifikaten sehr hoch ist. Dazu kommt noch die Tatsache, dass auch Kohlekraftwerke grüne Zertifikate bekommen, wenn sie Biomasse mit verfeuern. All das drückt auf die Preise, die derzeit im Keller sind.
Bevölkerung will die Energiewende
Im vergangenen Jahr gab es dann den nächsten Versuch, den schleppenden Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung zu forcieren. Schließlich muss Polen den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 15 Prozent erhöhen, damit die Klimaziele der EU auch eingehalten werden. Schon jetzt bezahlt Warschau hohe Strafen an die EU, weil das Land beim Ausbau der Ökostromerzeugung gnadenlos hinterhinkt. Dieses Geld wäre in einem Fördersystem für Ökostrom viel besser aufgehoben.
Deshalb hat die Regierung in Warschau im Frühjahr 2015 ein neues EEG verabschiedet. Der Sejm, das polnische Parlament, hat die Regelungen durchgewinkt – unter anderem mit Unterstützung der damaligen Oppositionspartei Prawo i Sprawiedliwo (PiS). Die nationalkonservative Partei hat inzwischen mit der absoluten Mehrheit im Sejm die Regierungsgeschäfte übernommen. Zwar hat das Gesetz wie die gesamten Anstrengungen der vergangenen Jahre in Polen vor allem eins ausgelöst: Die Photovoltaik bleibt wieder in den Startlöchern stecken. Doch immerhin steht die PiS auch nach dem Wahlsieg noch hinter dem Gesetz.
Regierung will nachbessern
Rhetorisch unterstützt sie allerdings auch weiterhin die Kohleverstromung und will per Gesetz den Ausbau der Windkraft an Land ausbremsen. Auf der anderen Seite will sie die Energiewende weiter vorantreiben, sodass Polen seine selbst gesteckten und die von der EU vorgegebenen Klimaschutzziele erreicht und die Strafzahlungen an Brüssel wegen nicht umgesetzter Gesetzgebung zur Ökostromförderung wegfallen.
Es ist aber inzwischen auch in Polen politisch opportun, auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen. Denn die Bevölkerung will die Energiewende. Ein repräsentative Umfrage von TNS Polska vom Oktober 2015 hat ergeben, dass 92 Prozent der Polen mehr Investitionen in erneuerbare Energien sehen wollen. Satte 69 Prozent der Befragten wollen eine Energiepolitik, die auf erneuerbaren Energien basiert. Die Kohlewirtschaft kommt mit 16 Prozent Zustimmung dabei sehr schlecht weg.
Grundsätzlich steht alles fest
Große Teile des neuen polnischen EEG sind bereits seit 3. Mai 2015 in Kraft. Aber ausgerechnet der Teil, in dem die Förderung geregelt wird, sollte erst zum 1. Januar 2016 gelten. Die Regierung hat aber noch kurzfristig ein Gesetz durchs Parlament gepeitscht, das das Inkrafttreten der Regeln für das Fördersystem noch einmal verschoben hat.
Der Teil 4 des polnischen EEG, in dem der Fördermechanismus mit allen Einspeisevergütungen und dem Ausschreibungsmechanismus beschrieben ist, soll jetzt zum 1. Juli dieses Jahres kommen. Am 3. März hat die für die Ausschreibungen zuständige Energieregulierungsbehörde in Warschau schon mal zur Anmeldung für die erste Ausschreibungsrunde aufgerufen, an der sich auch schon gebaute Kraftwerke beteiligen können.
Barbara Adamska geht davon aus, dass die PiS grundsätzlich an den beschlossenen Regelungen für die Photovoltaikförderung festhalten wird. Bei der Verschiebung des Gesetzes ging es um die Förderung von Strom aus Biogas, die in den eigentlichen Regeln schlecht wegkommt. „Da sich die Stimmung für Biogas durch den Regierungswechsel im November 2015 verbessert hat, will die neue Regierung jetzt noch einmal nachbessern, was diesen Teil der Regelungen betrifft“, weiß die Beraterin aus Warschau. Allerdings könnte es sein, dass sich das Ausschreibungsvolumen noch einmal verändert.
Auch die schon veröffentlichten maximalen Angebotspreise werden kaum noch Bestand haben. Sie werden wahrscheinlich verändert. Für eher unwahrscheinlich hält Barbara Adamska aber, dass sich noch etwas an den Regelungen für die Kleinanlagen ändert, auch wenn sie weiß, dass alles passieren kann. Für Strom aus Generatoren bis drei Kilowatt Leistung bekommt der Betreiber eine feste Einspeisevergütung. Diese liegt bei auskömmlichen 75 Groszy pro Kilowattstunde. Das sind immerhin umgerechnet gut 17 Cent. Hat die Anlage eine Nennleistung zwischen drei und zehn Kilowatt, sinkt die Einspeisevergütung auf 65 Groszy, was aber umgerechnet immer noch 14,9 Cent sind. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt ist vorgesehen, dass der Betreiber des Netzes, an dem die Anlage angeschlossen ist, für die eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom den Großhandelsstrompreis bezahlen muss.
Dieser Preis wiederum bezieht sich auf das vorhergehende Quartal und er wird vom Präsidenten der Energieregulierungsbehörde bekannt gegeben. Er lag im vierten Quartal 2015 bei 171,87 Zoty pro Megawattstunde. Das sind umgerechnet knapp vier Cent pro Kilowattstunde, womit sich eine Solaranlage kaum wirtschaftlich betreiben lässt.
Große Dachanlagen haben es schwer
Die Höhe der Förderung von Anlagen über 40 Kilowatt Leistung wird dann über Ausschreibungen ermittelt – gleichgültig, ob sie auf einem Dach oder auf einer Freifläche stehen. Das wird vor allem für das Segment der große Dachanlagen ein riesiges Problem. Sind sie kleiner als 40 Kilowatt, bekommen sie nur eine marginale Einspeisevergütung. Sind sie größer als 40 Kilowatt, müssen sie mit Solarparks mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt konkurrieren.
Bei dieser Leistung zieht die polnische Regierung die nächste Grenze ein. Ein Viertel des für ein Jahr vorgesehenen Ausschreibungsvolumens muss für Anlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt zur Verfügung stehen. Drei Viertel der Leistung werden dann für noch größere Anlagen ausgeschrieben.
Strommenge statt Leistung
Dabei müssen die Solaranlagen mit anderen Technologien konkurrieren. Denn es gibt keine getrennten Ausschreibungen. Aus diesem Grund sind die 25 Prozent, die auf Generatoren mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt entfallen, so ziemlich die einzige Chance für die Photovoltaik, in den Auktionen erfolgreich zu sein. Denn in diesem Segment werden sich kaum Windkraftanlagen bewerben, da die Generatoren in der Regel eine höhere Leistung bringen.
Eine zweite Unsicherheit im polnischen Ausschreibungsdesign ist, dass nicht die anzuschließende Leistung, sondern eine bestimmte Strommenge ausgeschrieben wird. Wenn der Projektierer oder Investor einen Einspeisetarif gewinnt, verpflichtet er sich, innerhalb einer vorgegebenen Zeit die zugesagte Energiemenge auch einzuspeisen. So muss er in den ersten drei Jahren mindestens 85 Prozent der für diesen Zeitraum zugesagten Strommenge einspeisen. Sonst drohen empfindliche Strafen. Das ist für die Photovoltaikbranche eine große Herausforderung bezüglich der Einspeiseprognosen.
Viele Fördertöpfe stehen bereit
Die polnische Photovoltaikbranche drängt jetzt darauf, dass zumindest für kleinere Solarparks keine Strafzahlungen erhoben werden, wenn sie nicht die prognostizierte Strommenge einspeisen. Doch nicht nur die Strafandrohung, sondern das gesamte Ausschreibungsdesign verteuert die Anlagen, weil die Kapitalkosten steigen. Die kreditgebenden Banken lassen sich dieses Risiko mit höheren Zinsen bezahlen.
Auch wenn die Förderung erst einmal verschoben ist, Barbara Adamska ist sich sicher, dass der polnische Markt trotzdem wachsen wird. Schließlich gibt es neben der staatlichen auch noch die Wojewodschaftsförderung. Die Wojewodschaft in Polen liegt in der Verwaltungsgliederung unter der Zentralregierung in Warschau. So fanden schon im vergangenen Jahr mehrere Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen in Kleinpolen, Lublin und Masowien statt. Allein im dritten Quartal des Jahres 2015 betrug die ausgeschriebene Fördersumme 177,6 Millionen Zoty. Das sind 42,3 Millionen Euro.
Zudem gibt es noch das Landesoperationsprogramm „Infrastruktur und Umwelt“, über das ebenfalls der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden soll. Ähnliche Programme haben auch die Regionen aufgelegt.
Ein weiterer Grund für den Optimismus von Barbara Adamska ist die immer noch laufende Förderung der erneuerbaren Energien durch Mittel der Europäischen Union. Immerhin acht Milliarden Euro stehen in den Jahren 2016 bis 2020 dafür noch zur Verfügung.
Einspeisevergütung wird Markttreiber
Dazu kommt noch das Förderprogramm „Prosument“. Damit unterstützt der Landesfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft vor allem den Bau von Eigenverbrauchsanlagen. Das Programm mit einer Fördersumme von insgesamt 200 Millionen Euro lief offiziell im Jahr 2014 an. Doch ein großer Teil des Zubaus im vergangenen Jahr geht auf diese Förderung zurück, wie Barbara Adamska betont. Das Unterstützungsprogramm läuft noch bis 2020, wobei die geförderten Anlagen bis spätestens 2022 in Betrieb gehen müssen.
Zusätzlich hat der Fonds noch weitere Förderprogramme aufgelegt. So unterstützt er mit dem Programm „Bocian“ den Bau von Freiflächen- und kommerziellen Anlagen mit zinsgünstigen Krediten. „Bocian“ läuft noch in diesem Jahr. Der Investor kann zwischen 500.000 und einer Million Euro zu einem Zinssatz zwischen einem und zwei Prozent bekommen.
Immerhin hat eine Befragung der in Polen tätigen Photovoltaikunternehmen ergeben, dass diese zinsgünstigen Kredite genauso wie die Förderung von kleinen Anlagen für Einfamilienhäuser das Wachstum der polnischen Photovoltaikbranche beflügeln. Vorerst bleibt aber nach Ansicht der Unternehmen das Förderprogramm „Prosument“ am erfolgreichsten. Barbara Adamska geht davon aus, dass im Rahmen des Programms zwischen 20.000 und 38.000 Anlagen gebaut werden.
Sollte es tatsächlich Mitte dieses Jahres eine Einspeisevergütung zumindest für kleine Anlagen geben, sind sich die befragten Unternehmen sicher, dass der Markt dadurch einen kräftigen Schub bekommt. „Wir schätzen, dass mit der festen Einspeisevergütung etwa 100.000 Anlagen mit einer Leistung bis drei Kilowatt und zirka 70.000 Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und zehn Kilowatt gebaut werden“, sagt die Analystin aus Warschau. „Das sind immerhin 800 Megawatt. Es ist nur die Frage, in welchem Zeitraum die Anlagen installiert werden.“
Noch zu wenige Installateure
Diese Leistung innerhalb eines Jahres aufzubauen würde die polnische Solarbranche völlig überfordern. „Wir haben die Erfahrungen aus den Monaten Mai bis Oktober 2015, als Anlagen im Rahmen der Operationsprogramme und der ersten Tranche aus dem Programm ‚Prosument‘ errichtet wurden“, weiß Adamska. „Dabei kam es zu Engpässen sowohl bei der Versorgung mit Anlagenkomponenten als auch bei der Installation.“ Das Amt für Technische Überwachung (UDT) gibt die Zahl der in Polen zertifizierten Installationsbetriebe, die Photovoltaikanlagen aufbauen dürfen, derzeit gerade mal mit etwa 1.000 an. Das reicht einfach nicht aus, um eine solche Leistung termingerecht aufzubauen.
Das Institut für erneuerbare Energien (IEO) rechnet trotz der Schwierigkeiten mit einem Installationsvolumen von 600 Megawatt. Danach wird sich – so die Prognosen – der Markt kontinuierlich weiterentwickeln. Die Branchenvertreter gehen davon aus, dass Polen schon im kommenden Jahr die Gigawatt-Marke erreichen wird. Ob die Verzögerung des EEG diese Prognosen durcheinanderbringt, wird sich zeigen. Denn immer noch ist die polnische Branche von Förderungen abhängig. Der Eigenverbrauch lohnt sich nur bedingt, da die Strompreise in Polen auf etwa der Hälfte des deutschen Niveaus liegen. Die Anlagen inklusive Installation kosten jedoch genauso viel wie in Deutschland. Das bremst den Markt.
Die schwachen Netze sorgen dafür, dass der Absatz von Stromspeichern gut vorankommt. Damit wollen sich viele polnische Hauseigentümer eine unabhängige Stromversorgung sichern. Dies könnte auch den Markt für Photovoltaikanlagen forcieren.
BNT
Probleme beim Netzanschluss
Der Netzanschluss in Polen ist immer noch ein Flaschenhals für den Ausbau der Photovoltaikleistung. Zwar hat jeder potenzielle Anlagenbetreiber grundsätzlich das Recht, dass sein Generator an das Netz angeschlossen wird. Faktisch haben die Netzbetreiber aber immer noch die Möglichkeit, den Netzanschluss zu verweigern. „Das große Problem in Polen sind die veralteten Energienetze mit den dadurch beschränkten Anschlusskapazitäten“, erklärt Joanna Krawczyk von der Anwaltskanzlei BNT in Warschau. Sie hat sich unter anderem auf die juristische Beratung von Investoren in erneuerbare Energien spezialisiert. „Der Netzbetreiber muss die Anlagen nur anschließen, wenn es seine technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zulassen“, erklärt sie. „Die Netzbetreiber haben damit die Möglichkeit, den Netzzugang zu verwehren.“
Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, die erneuerbaren Energien aus dem Netz herauszuhalten. Dass sie dies tun, zeigen die Zahlen. „Im vergangenen Jahr konnten wegen fehlender Netzkapazitäten konventionelle Anlagen mit einer Gesamtleistung von 20 Megawatt nicht angeschlossen werden“, weiß Joanna Krawczyk. „Die Absagen an den Netzanschluss für Ökostromleistung umfassten hingegen fast ein Gigawatt. Davon waren 831 Megawatt Windenergie- und 137 Megawatt Solarstromleistung betroffen.“
Das soll sich in Zukunft für die Betreiber kleiner Anlagen ändern. Denn das neue polnische EEG legt fest, dass Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt keine Netzanschlusszusage mehr brauchen, um ihren Generator an das Verteilnetz anzuschließen. Sie müssen dem Netzbetreiber nur spätestens 30 Tage, bevor die Anlage angeschlossen wird, dies mitteilen. Zu dieser Mitteilung gehören auch Angaben über die Leistung des Generators und die Art der Anlage. Voraussetzung ist, dass die Anlage dem Eigenverbrauch dient. Anlagen zur reinen Netzeinspeisung müssen weiterhin eine Netzanschlusszusage einholen.
Wird diese vom Netzbetreiber verwehrt, bleibt dem Anlagenbetreiber noch der Weg eines Widerspruchs gegen die Ablehnung beim Amt für Energie URE in Warschau. „Zudem sollte man vom Netzbetreiber eine Klärung verlangen, unter welchen Auflagen und Bedingungen ein Netzausbau stattfinden kann, damit die Anlage angeschlossen werden kann“, betont Joanna Krawczyk. Zudem hat das Energieministerium Mittel für den Netzausbau bereitgestellt. So sollen in den nächsten Jahren 150 Millionen Euro in den Ausbau der Mittel- und Niederspannungsnetze fließen, um diese fit für den Anschluss von Ökostromanlagen zu machen. Zusätzlich will die Regierung noch einmal 100 Millionen Euro in den Aufbau intelligenter Stromnetze stecken. Auch dieses Ziel dient unter anderem der besseren Integration von erneuerbaren Energien ins Netz.
Dachanlagen
Vorteile für Eigenverbraucher
Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist in Polen bisher nicht wirtschaftlich. Die Strompreise sind zu gering und die Investitionskosten im Vergleich dazu zu hoch, um den Eigenverbrauch lukrativ zu machen. Auf der anderen Seite ist die Integration von Solaranlagen in die schwachen polnischen Netze nicht einfach. Um den Eigenverbrauch dennoch anzureizen, hält das neue polnische EEG einige Vergünstigungen für Selbstverbraucher bereit.
- Sie brauchen keine Konzession für die Energieerzeugung. Betreiber von reinen Einspeiseanlagen müssen diese vorweisen, bevor sie überhaupt Strom ins Netz einspeisen dürfen.
- Sie brauchen keine Netzanschlusszusage, um ihren Generator ans Verteilnetz anzuschließen. Eine Mitteilung an den zuständigen Netzbetreiber 30 Tage vor dem Netzanschluss genügt.
- Die Geräte zur Messung von Erzeugung und Einspeisung werden auf Kosten des Netzbetreibers installiert.
Dieser Teil des EEG ist bereits seit 3. Mai 2015 in Kraft. Allerdings beinhaltet der Eigenverbrauch auch keine finanzielle Förderung, sondern beschränkt sich auf die administrativen Erleichterungen. Denn für den überschüssigen Solarstrom bekommt der Anlagenbetreiber nur den Großhandelspreis, der vierteljährlich vom Präsidenten des Amtes für Energie (URE) veröffentlicht wird. Zudem muss der Anlagenbetreiber spätestens sieben Tage nach jedem Quartalsende die erzeugte und die eingespeiste Strommenge beim URE melden.
BNT
Netzanschluss mit einpreisen
Für Projektierer von großen Solaranlagen, die einen solchen Generator in Polen planen, ist es wichtig, dass sie die Gebühren für den Netzanschluss mit einplanen. Diese betragen derzeit 30 Zoty (6,93 Euro) pro Kilowatt anzuschließender Leistung. Die Gebühr ist aber auf drei Millionen Zoty (gut 693.000 Euro) begrenzt. Sie wird fällig, wenn der Projektierer einen Antrag auf Netzanschluss stellt.
Gleichzeitig gilt die Überweisung der Netzanschlussgebühr als Beginn der Frist, innerhalb derer der Netzbetreiber den Anschluss zusagen muss. Hat der Projektierer diese Netzanschlusszusage, gilt sie zwei Jahre lang.
Gerade diese zwei Jahre Geltungsdauer haben zur Einführung der Netzanschlussgebühr geführt. „Denn in der Vergangenheit haben immer wieder Projektierer sich Netzanschlüsse gesichert und dann keine Anlagen gebaut“, weiß Joanna Krawczyk von der Warschauer Rechtsanwaltskanzlei BNT. „Dann waren die Kapazitäten für den Anschluss von Ökostromanlagen bei den Netzbetreibern belegt und der Anschluss weiterer Anlagen wurde abgelehnt. Um diesen Missbrauch zu unterbinden, hat man die Netzanschlussgebühr eingeführt.“
Sie gilt aber nur für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 40 Kilowatt. Hat der Generator eine Leistung von bis zu fünf Megawatt, ist die Netzanschlussgebühr auf die Hälfte reduziert. Somit sind die Kosten für den Anschluss solcher Anlagen auf 150.000 Zoty (gut 34.000 Euro) begrenzt.