Der Bundesrat in Bern wird auch zukünftig die Förderung der Solarenergie auf die Photovoltaik konzentrieren. Anreize für die Solarthermie kommen für die Schweizer Regierung nicht in Frage. Dies bleibt weiterhin Sache der Kantone.
Die Regierung in Bern stellt klar, dass sich der Bund auch in Zukunft auf die Förderung von Photovoltaikanlagen konzentrieren wird. Er lehnt die direkte Förderung von solarthermischen Anlagen aus Bundesmitteln ab. Diese sei durch die Förderung durch die einzelnen Kantone abgesichert. Dazu gehören neben vereinfachten Bewilligungsverfahren zum Bau von solarthermischen Anlagen auch steuerliche Begünstigungen und finanzielle Beiträge wie Investitionskostenzuschüsse.
Förderung der Solarthermie bleibt bei den Kantonen
Zudem basiert die Unterstützung der Photovoltaik auf der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Damit fördert der Bund die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei der Solarwärme wird hingegen die Produktion von Sonnenenergie für den Eigenbedarf gefördert. Da für solche Maßnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, die Kantone zuständig seien, obliegt ihnen auch die Förderung von solarthermischen Anlagen.
Der Bund beteiligt sich nur indirekt an der Unterstützung der Solarthermie durch Globalzahlungen an die kantonalen Förderprogramme. Zudem plant der Bundesrat, die Bauvorschriften derart zu verschärfen, dass die Nutzung der Solarwärme auf diesem Wege schon angereizt wird. Das Gleiche gilt für die Erhöhung der Kohlendioxidabgabe auf fossile Brennstoffe. Diese werden automatisch steigen, wenn die vorher vom Bundesrat definierten Emissionsziele nicht erreicht werden. Schafft die Schweiz die Ziele der Senkung von Treibhausgasemissionen, bleibt es bei einer Abgabe von 60 Franken pro Tonne Kohlendioxid. Die entspricht einer Abgabe von 16 Franken pro 100 Liter Heizöl oder 1,2 Rappen pro Kilowattstunde Erdgas. Dies ist wiederum von der Qualität des eingesetzten Erdgases abhängig. Denn Gas aus unterschiedlichen Fördergebieten hat verschiedene Brennwerte.
Strafabgaben könnten weiter steigen
Verfehlt die Schweiz die anvisierten Klimaschutzziele, steigt die Kohlendioxidabgabe zum Jahreswechsel auf 72 bis 84 Franken pro Tonne Kohlendioxid. Der Betreiber eines Ölkessels muss dann zwischen 19 und 22 Franken für 100 Liter Treibstoff als Abgabe bezahlen. Steht ein Gaskessel im Keller, steigt die Abgabe auf 1,4 bis 1,7 Rappen pro Kilowattstunde Erdgas. Der Bundesrat plant noch einen zweiten Schritt, um die Strafabgabe für ausgestoßenes Kohlendioxid zu erhöhen. Dieser wird zum Jahr 2018 erfolgen, wenn die Emissionen nicht in dem Maße sinken, wie es der Bundesrat festgelegt hat. Dann steigt der die Abgabe für Heizöl auf mindestens 25 Franken pro 100 Liter und für Erdgas auf mindestens 1,9 Rappen pro Kilowattstunde. „Von einer Erhöhung dieser Abgabe profitieren thermische Solaranlagen doppelt“, betont der Bundesrat. „Einerseits führt die erhöhte Kosteneinsparung bei den fossilen Brennstoffen zu einer besseren Rentabilität der Solaranlagen. Ein zusätzlicher Effekt rührt daher, dass sich mit einer Abgabenerhöhung auch die verfügbaren Mittel aus der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm erhöhen.“
Dies geht aus einem Bericht hervor, der die Technologien der Photovoltaik und der Solarthermie miteinander vergleicht, der vom Bundesrat angenommen wurde. Der Bundesrat musste den Bericht auf Initiative des Nationalratsabgeordneten Theophil Pfister von der SVP in Auftrag geben. Pfister stellte bereits im Jahr 2011 das Postulat auf, dass vor einer subventionierten Photovoltaikanlage auf Wohnhäusern eine thermische Solaranlage für Warmwasser installiert sein sollte. Er begründete seine These damit, dass in vielen Fällen eine Photovoltaikanlage ungewollt eine effizientere solarthermische Anlage verhindere.
Photovoltaik und Solarthermie miteinander verglichen
Der Bericht läuft demnach auf einen Vergleich der energetischen und ökonomischen Wertigkeit von Strom und Wärme hinaus. Zwar sind Strom und Wärme nur schwer vergleichbar, da beide Energieformen ganz unterschiedliche Qualitäten und Anwendungsbereiche haben. „Wird jedoch die unterschiedliche Wertigkeit von Strom und Wärme berücksichtigt, so verfügen Photovoltaikanlagen nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus energetischer Sicht oftmals über eine bessere Effizienz“, stellen die Autoren des Berichts fest. Sie verweisen auf das Beispiel der Warmwasserbereitung mit einer effizienten Wärmepumpe, die von Solarstrom angetrieben wird. Dann könne man davon ausgehen, dass der thermische Wirkungsgrad einer Photovoltaikanlage vergleichbar ist mit einer direkt thermischen Solaranlage. „Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, thermischen Solaranlagen Marktvorteile zu verschaffen“, erklärt der Bundesrat. „Dies würde der bisherigen Strategie im Bereich der Gesetzgebung und der Förderung widersprechen, dass Ziele und nicht Maßnahmen vorgegeben werden.“ Die Regierung in Bern will aber damit nicht der Photovoltaik gegenüber der Solarthermie Vorteile verschaffen. Denn die Technologiewahl liege immer noch im Ermessen des Bauherren. (su)