Die Bundesregierung hat das Ausschreibungsdesign für Freiflächenanlagen verabschiedet. Damit wird in den kommenden drei Jahren die Einspeisevergütung für Strom aus Solarparks über ein offenes Auktionsverfahren ermittelt. Wer den niedrigsten Preis bietet, gewinnt. Die Regelungen stoßen in der Branche auf Kritik.
Die Bundesregierung hat das Ausschreibungsdesign für Solarparks beschlossen. Damit bekommen Betreiber neuer Freiflächenanlagen anders als bisher keinen vorher festgelegten Fördersatz mehr. Die neu zu errichtende Solarstromleistung wird vielmehr über offene Auktionsverfahren vergeben. Im Rahmen dieser Verfahren wird die Einspeisevergütung für den produzierten Solarstrom ermittelt. Die Bundesregierung begründet die Einführung der Ausschreibungen mit den Vorgaben aus Brüssel. Die Beihilfeleitlinien verlangen tatsächlich, den Neubau von Solarparks über Ausschreibungen zu regeln. Doch bleibt die Bundesregierung weit hinter den Anforderungen, die Brüssel festgelegt hat.
1,2 Gigawatt in den nächsten drei Jahren
In der heute verabschiedeten Verordnung über die Ausschreibungen von Freiflächensolaranlagen sind die Vorschläge aus der Solarbranche nicht eingegangen. So bleibt es bei einer auszuschreibenden Leistung von 1,2 Gigawatt innerhalb der kommenden drei Jahre. „Das Auktionsvolumen ist viel zu klein“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden.“ Tatsächlich geht der Verband davon aus, dass in Deutschland Solarstrom aus Freiflächenanlagen an guten Standorten inzwischen für weniger als zehn Cent pro Kilowattstunde produziert werden kann. Dies ist damit bei einer Gesamtkostenbetrachtung billiger als Strom aus konventionellen Atom- oder Kohlekraftwerken.
Die Energiewende sei mit so wenig Freiflächenleistung ebenso wenig zu schaffen wie der von der Bundesregierung geplante Zubau an Photovoltaikleistung von 7,5 Gigawatt bis Ende 2017, warnt der Verband. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 440 Solarparks mit einer Leistung von 1,2 Gigawatt gebaut. Aufgrund der gesunkenen Einspeisevergütung waren es im vergangenen Jahr nur noch 600 Megawatt Solarparkleistung. „Wir hoffen, dass die in diesem Jahr geplanten 500 Megawatt auch tatsächlich errichtet werden“, sagt Carsten Körnig.
Keine Solarparks auf Ackerflächen
Der Verband beklagt außerdem, dass der überwiegende Teil der geeigneten Standorte für die Solarparks gar nicht genutzt werden darf. „Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden“, schimpft Carsten Körnig. „Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig.“ Tatsächlich dürfen in diesem Jahr keine Solarparks auf Ackerflächen errichtet werden. Nur die im EEG festgelegten Flächenkategorien stehen für den Bau von Freiflächenanalgen zur Verfügung. Erst ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten zu. Dies sind Ackerflächen, auf denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten Gebieten sind dann jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig. Da die Verordnung die Größe eines Projekts auf zehn Megawatt deckelt, entstehen auf solchen Flächen maximal 100 Megawatt Solarstromleistung.
Das Bürokratiemonster lebt
Zudem hat die Bundesregierung mit der Verordnung ein regelrechtes Bürokratiemonster in die Welt gesetzt. Auf fast 100 Seiten regelt sie möglichst kompliziert die Ausschreibung von jeweils 150 Megawatt Leistung im April und im August dieses Jahres. Im Dezember findet die dritte Ausschreibungsrunde in diesem Jahr statt. Dann kommen noch einmal 200 Megawatt unter den Hammer. Im Jahr 2016 sinkt die auszuschreibende Leistung auf 400 Megawatt und 2017 geht sie auf 300 Megawatt zurück. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden. (su)